Bericht über Studentenproteste in Griechenland
Aus Kitbrennt
Als Gedankenanstoß für die aktuelle Proteste im Rahmen des Bildungsstreik wurde über die Form der Studentenproteste in Griechenland berichtet und über die Art in der sie dort innerhalb der Hochschulen organisiert sind:
Beteiligung der Studenten
Die Entscheidungen werden von der Vollversammlung jeder Fakultät einer Hochschule getroffen. Diese ist das oberste Organ der Studierendenschaft und findet in der Regel monatlich statt. Während der Vollversammlung finden keine Lehrveranstaltungen an der Fakultät statt, d.h. sie ist vom Dekanat bzw. von den Professoren respektiert. Somit sind Studenten gefördert an der Vollversammlung teilzunehmen. Die Tagesordnung der Vollversammlung, kann sowohl streng fakultätsbezogen sein, als auch allgemeinere Angelegenheiten betreffen, wie z.B. eine Bildungsreform, eine Rentenversicherungsreform oder einen Krieg. Durch die Regelmäßigkeit der Vollversammlungen können die Studenten am Laufenden gehalten werden und auftretende Angelegenheiten rechtzeitig genug diskutiert werden.
Proteste
Wenn die Vollversammlung der Meinung ist, dass ein schwerwiegendes Problem vorliegt, wird oft die Entscheidung getroffen dagegen zu protestieren. Die üblichsten Protestformen sind Demonstrationen und Hochschulbesetzungen (Fakultätsgebäude). Wenn sich die Vollversammlung für eine Demonstration oder eine Besetzung entschließt, finden während diesen keine Lehrveranstaltungen an der Fakultät statt. Wenn es sich um eine Besetzung handelt, wird diese sofort angekündigt und das Gebäude der Fakultät wird geschlossen. Ab diesem Zeitpunkt kann die Besetzung einige Tage bis Monate anhalten. Während dieser Zeit finden wöchentlich Vollversammlungen statt in denen der weitere Verlauf der Besetzung beschlossen wird. Gleichzeitig werden wöchentliche oder sogar tägliche Demonstrationen organisiert um die Bevölkerung auf die Proteste aufmerksam zu machen. Die Beteiligung sowohl an den Demonstrationen als auch an den Besetzungen ist ziemlich hoch. An Demos nehmen oft auch Schüler und Bürger teil. Meistens dauern die Proteste solange bis die Regierung auf die Forderungen reagiert.
"Akademisches Asyl"
Das "akademische Asyl" ermöglicht die Meinungsfreiheit und den freien Ideenaustausch in allen akademischen Einrichtungen. Nicht zuletzt verbietet dieses, dass Polizeikräfte in amtlicher Funktion akademische Gelände und Einrichtungen betreten. Als Konsequenz der am 17. November 1973 erfolgten blutigen Niederschlagung studentischer Proteste für „Brot, Bildung, Freiheit“ gegen die damalige Militärdiktatur (1967-74) gilt das verfassungsmäßig verankerte akademische Asyl politisch als "heilig". Sämtliche Versuche, es aufzuweichen, werden von der Bevölkerung rigoros abgestraft. Zuletzt, im Herbst 2007 verlor die damals amtierende Bildungsministerin Marietta Giannakou trotz des Wahlsiegs ihrer Partei ihren Parlamentssitz. Sie hatte sich mit den Studenten angelegt. :-)
Freie Bildung
Die Hochschulen sind dabei ausnahmslos in staatlicher Hand unter Verwaltung des Bildungsministeriums in Athen. Private Universitäten sind nach Artikel 16 Absatz 8 der griechischen Verfassung von 1975 verboten. Die Ausbildung an einer griechischen Hochschule ist kostenfrei; Bedürftige haben Anspruch auf staatliche Unterstützung. Die Studenten haben das Recht auf kostenlose Bücher für die von ihnen besuchten Lehrveranstaltungen, kostenloses Essen in der Mensa und 25%-50% Rabatt in dem gesamten griechischen Verkehrsnetz. Weiterhin haben Studenten, deren Eltern ein Gesamteinkommen unterhalb des Durchschnittseinkommens haben, Anspruch auf einen kostenlosen Wohnheimsplatz. Die letzen Vorteile gelten für die Länge der Regelstudienzeit plus der Hälfte dieser Zeit.
Uni
Als angestrebter Titel gilt immer noch das griechische Diplom. Man hat 3 „Prüfungsperioden“ im Jahr (eine für das Winter-, eine für das Sommersemester und eine Wiederholungsperiode im September), die ca. 3-4 Wochen dauern. Man kann die Prüfungen beliebig oft wiederholen. Nach der Prüfungsperiode des Sommersemesters gibt es URLAUB!
Schule
Artikel 16 Absatz 3 der griechischen Verfassung von 1975 legt eine neunjährige Schulpflicht, beginnend mit dem 5. Lebensjahr, fest. Das gegenwärtige griechische Schulsystem unterscheidet drei Formen von Schulen: das Dimotiko (Klasse 1 bis 6), das Gymnasio (Klasse 7 bis 9) und das Lykio (Klasse 10-12). Im Gegensatz zum deutschen Schulsystem existieren bis 9. Klasse keine alternativen Schulformen. Nach Abschluss des Gymnasio mit der 9. Klasse kann die Schullaufbahn freiwillig fortgesetzt werden: die nachfolgende Schule ist das Lykio, welches über 3 Jahre läuft (Klasse 10 bis Klasse 12) und sich in technisches und allgemeines unterscheidet.
Hochschulzugang
Das Hochschulzugangssystem ist in den letzten 15 Jahren mehrmals geändert worden. Im Allgemeinen müssen die Schüler am Ende der letzten Klasse (12. Klasse) die sogenannten Panhellenischen Prüfungen ablegen um Anspruch auf einen Platz in einer griechischen Hochschule haben zu können. Im Rahmen dieser Prüfungen wird eine bestimmte Anzahl von Fächern (derzeit 6) auf Landesebene schriftlich geprüft. Diese Klausuren werden zentral korrigiert. Die Noten dieser Prüfungen zusammen mit der Leistung eines Schülers während des letzten Schuljahrs bestimmen nach einem ZVS-ähnlichen Prinzip, an welcher Hochschule bzw. Fakultät er einen Studienplatz bekommt. Da die Anzahl der Studienplätze an jeder Fakultät begrenzt ist, tritt oft der Fall auf, dass man keinen Studienplatz oder einen anderen als den tatsächlich erwünschten bekommt.
