Demokratisierung der Uni / Mitbestimmung
Aus Kitbrennt
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Ziel
Der Arbeitskreis möchte eine Ordnungsstruktur für die Uni entwickeln, die auf demokratischen Prinzipien beruht. Da die derzeitigen Strukturen als tendenziell undemokratisch empfunden werden, hat sich der AK entschlossen, derzeitige Gegebenheiten und gesetzliche Einschränkungen zunächst außer Betracht zu lassen und eine Idealvorstellung zu entwickeln, welche in einem zweiten Schritt an unveränderliche Gegebenheiten angepasst und in konkrete Forderungen umformuliert werden kann.
[Bearbeiten] Überlegungen
[Bearbeiten] Vorüberlegungen
An der Uni können vier Gruppen von Mitgliedern unterschieden werden: Studenten, Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiter und technische/administrative Mitarbeiter. Diese sollen bei Wahlen auch als Wählergruppen Beachtung finden.
In Frage kommende Modelle sind:
- Gruppenmodell
- Einheitsmodell
- Kundenmodell
[Bearbeiten] Derzeitige Strukturen am KIT
Derzeit ist das mächtigste Gremium am KIT der Aufsichtsrat, er tagt zwei mal jährlich und entscheidet über den Struktur- und Entwicklungsplan. Besetzt ist er mit Personen aus der Wirtschaft, dem Land und dem Bund, des weiteren sind derzeit Richter und Professoren anderer Universitäten Mitglieder. Vorsitzender ist ein Professor einer anderen Universität.
Die Findungskommission stellt eine Konsensliste für die Besetzung des Aufsichtsrats zusammen. Sie ist besetzt mit je 3 Mitgliedern aus Land, Bund, KIT-Senat-Bereich-Uni und KIT-Senat-Bereich-FZK.
Das Präsidium besteht derzeit aus dem Rektor der Uni und dem Vorsitzenden des FZK, die Prorektoren sind sind nicht vollwertige Mitglieder des Präsidiums.
...
[Bearbeiten] Entwicklungsvorschlag
Wir haben eine Kombination aus Einheitsmodell und Gruppenmodell entwickelt. Es hat folgende Struktur:
[Bearbeiten] Mitglieder
Alle Mitglieder wählen nach unten beschriebenem Modell das Uniparlament. Des weiteren haben alle Mitglieder folgende Rechte:
- Petitionsrecht: Wenn 0,5% der Mitglieder die Behandlung eines Themas beantragen, muss sich das Parlament damit befassen.
- Urabstimmung: Wenn 5% der Mitglieder eine Urabstimmung beantragen muss sie durchgeführt werden. Beschlüsse von Urabstimmungen gehen allen anderen Beschlüssen vor. Bei der Abstimmung gilt 1/4-Parität der Gruppen.
[Bearbeiten] Hochschulparlament
Zentrals Gremium der Hochschule ist das Hochschulparlament (Senat). Er wird von allen Mitgliedern der Hochschule, nach einem teilparitätischen Modell gewählt: Jedes Mitglied der Hochschule hat gruppenübergreifendes aktives und passives Wahlrecht. So kann ein Studi einen Prof wählen aber auch Profs können Studis oder Mitarbeiter wählen. Um zu verhindern, dass eine Gruppe alle anderen dominiert stellt jede Gruppe mindestens 20% der Mitglieder des Parlaments. Es findet eine Personenwahl statt. Daraus folgt, dass mindestens die Mitglieder von 2 Gruppen einem Antrag zustimmen müssen. Aufgaben des Parlaments:
- Beschlussfassung über den Haushalt
- Beschluss über den Struktur- und Entwicklungsplan
- alle Aufgaben, die nicht anderen Organen zugeordnet sind
Alle Sitzungen des Parlaments sind universitätsöffentlich. Es unterrichtet die Mitglieder über Entwicklungen und Beschlüsse. Das Parlament hat das Recht das Rektorat aufzufordern zu einer Frage Stellung zu beziehen. Das Rektorat muss dieser Aufforderung nachkommen.
[Bearbeiten] Rektorat
Das Rektorat wird zu einem Exekutivorgan, wird vom Parlament gewählt und berichtet dem Parlament ständig über seine Tätigkeiten. Das Rektorat hat folgende Aufgaben:
- Planung baulicher Entwicklungen
- Abschluss von Hochschulverträgen & Zielvereinbarungen unter Vorgaben des Parlaments
- Qualitätsmanagment (Entwicklungsvorsschläge werden in das Parlament eingebracht
- Vollzug des Haushaltsplan
- Umsetzung des Struktur- und Entwicklungsplanes
[Bearbeiten] Unirat
ist ein ständiger Ausschuss des Parlaments mit erweitertem Mitgliederkreis und setzt sich wie folgt zusammen: Je ein Mitglied stammt aus dem Personalrat, dem Studierendenparlament und von der Professorenschaft. Land und Bund stellen je ein Mitglied. Der Senat entsendet 2 Mitglieder. Er hat folgende Aufgaben:
- Beratung von Senat und Rektorat
[Bearbeiten] Studierendenparlament
Studierendenparlament und AStA existieren im Rahmen einer VS mit politischem Mandat.
[Bearbeiten] Personalrat
Der Personalrat existiert mit erweiterten Kompetenzen.
[Bearbeiten] Mitglieder der Fakultät
Alle Mitglieder einer Fakultät wählen nach den Maßgaben der Senatswahl den Fakultätsrat.
[Bearbeiten] Fakultätsrat
Der Fakultätsrat wird von den Mitgliedern einer Fakultät nach den Regeln der Senatswahl gewählt. Er hat folgende Aufgaben:
- Beschluss über Funktionsbeschreibungen von Professuren
- Berufung von Professoren
- Erarbeitung von Prüfungsordnungen und Studienplänen
- Wahl des Dekanats
Fakultätsratssitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Nur bei der Berufung von Professoren, Promotionen und Habilitationen kann davon abgewichen werden.
[Bearbeiten] Dekanat
Das Dekanat wird vom Fakultätsrat gewählt. Es hat folgende Aufgaben:
[Bearbeiten] Forderungen des AK zur Veränderung der Hochschulstrukturen
[Bearbeiten] Forderungen ans KIT
Gefordert wird eine Änderung der Grundordnung in folgenden Punkten:
- Entsendung eines studentischen Senatsvertreters in die Findungskommission (für den Aufsichtsrat)
[Bearbeiten] Forderungen ans Land Baden Württemberg
Gefordert wird eine Änderung des Landeshochschulgesetzes in folgenden Punkten:
- Wahl des Rektorats durch den Senat
- Konstruktives Misstrauensvotum des Senats gegen das Rektorat
[Bearbeiten] Anträge für das Plenum am 29.11.
[Bearbeiten] Wir fordern den Landtag von Baden-Württemberg auf folgende Änderungen in LHG und KITG zu beschließen:
Antrag1: Die Mitglieder des Präsidiums/Rektorats werden vom Senat gewählt Begründung: Das Präsidium/Rektorat repäsentiert die Hochschule. Deshalb muss es von den Mitglieder der Hochschule gewählt und nicht nur gebilligt werden. Die derzeitige Praxis ist mit folgender Situation vergleichbar: Der Landtag von Baden-Württemberg wählt den Landtag eines anderen Bundeslandes aus, welcher den baden-württembergischen Ministerpräsidenten wählt.
Antrag2: Alle Kompetenzen des Aufsichtsrates werden dem Senat übertragen. Dem Aufsichtsrat wird in diesen Punkten ein suspensives Vetorecht eingeräumt. Insbesondere die Beschlussfassung über den Struktur- & Entwicklungsplan und den Wirtschafts- & Finanzplan muss im Senat erfolgen.
[Bearbeiten] Folgende Präambel soll vor die gestern und heute gefassten Beschlüsse aus dem AK Demokratisierung und Hierarchieabbau vorangestellt werden
Präambel: Die ideale Hochschule ist demokratisch organisiert. Auch wenn eine vollkommene Demokratie praktisch unerreichbar ist, sollte sie gleichwohl das Ziel aller gesetzlichen Neuregelungen auch in der Bildungspolitik sein, denn nur in einer demokratischen Hochschule kann sich das politische Bewusstsein und das gesellschaftliche Engagement entwickeln und in die Gesellschaft wirken. Die folgenden Forderungen sind nur der erste Schritt auf einem langen Weg hin zu einer demokratischen Hochschule.
