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Auf dieser Seite kann man den Forderungenkatalog einsehen, in den alle Forderungen chronologisch eingetragen werden sollen. Zur besseren Übersicht gibt es auch eine alphabetische Auflistung. Vorläufiger Forderungskatalog


Nach Datum

Inhaltsverzeichnis


Generelle Forderungen des Plenums

Freie Bildung für alle - statt Elitenförderung

Abschaffung aller Bildungsgebühren

Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft

Demokratisierung des Bildungssystems

Öffentliche Senatssitzungen

Wir fordern den KIT-Senat auf, folgenden Punkt in die Grundordnung zu übernehmen:

"Senatssitzungen sind grundsätzlich öffentlich, solange die Öffentlichkeit nicht per Gesetz ausgeschlossen ist."

Begründung: Stets öffentliche Senatssitzungen sorgen für die notwendige Transparenz die ein demokratisch verfasstes Gremium braucht. Nur auf diese Weise ist es den Mitgliedern des KIT möglich, das Verhalten ihrer gewählten Vertreter nachzuvollziehen und entsprechende Schlüsse daraus zu ziehen.

Abschaffung der Anwesenheitspflicht in Vorlesungen und Übungen

Wir fordern den KIT-Senat auf, bei Prüfungsordnungen Anwesenheitszwang in Vorlesungen und Saalübungen nicht zuzulassen. Anwesenheitslisten sollen in oben genannten Lehrveranstaltungen nicht geführt werden dürfen.

Begründung: Es existiert kein stichhaltiger Grund, warum der Besuch notwendig ist. Autodidaktisches Lernen soll und muss an einer Hochschule möglich sein. Auch der Besuch von alternativen zeitgleichen Veranstaltungen wird durch den Anwesenheitszwang verhindert. Möglicherweise wird so das Studium unfreiwillig verlängert. Erzwungene Anwesenheit der Kommilitonen kann die interessierten Kommilitonen und den Dozenten stören.

Anwesenheitslisten schaffen einen psychischen Druck und schaffen so einen faktischen Anwesenheitszwang.

Mehr Mittel für neue ProfessorInnen- und MitarbeiterInnenstellen

Wir fordern die Landesregierung auf, mehr Mittel zur Verfügung zu stellen, um bei gleicher Studierendenzahl eine bessere Betreuungsrelation in allen Fakultäten der Hochschulen zu ermöglichen. Das sollten sowohl Professoren als auch Mitarbeiter im akademischen Mittelbau sein.

Master of Arts/Science muss auch für die restlichen Diplomer an der Uni ausgestellt werden

Wir fordern die Universität/KIT-Senat auf: Studenten mit dem Erlangen des universitären Diploms zusätzlich den Master of Arts/Science auszustellen.

Begründung: - Schließlich haben die Diplomer auch die selben Lehrinhalte/Prüfungen/Seminare/Wissenschaftlichen Arbeiten/etc. wie die neuen Master an der Universität (KIT) geleistet!!! - Damit die Unternehmen nicht den Überblick verlieren und das ausschleichen des Diploms besser stattfinden kann. - Damit International keine Verwirrung auftritt. - Damit die kommenden Diplomabsolventen keine wirtschaftlichen Nachteile unterliegen, da ein Diplom am KIT durchschnittlich 10Semester dauert, was 5Jahre Studium und den damit verbundenen Kosten bedeutet. - Damit die kommenden Master an die erfolgreiche Vergangenheit der Diplomabsolventen anknüpfen können, denn durch das ausschleichen der Diplomer gewöhnen sich die Unternehmen schon an die neuen Abschlüsse und werden somit nicht ins kalte Wasser geworfen. Woran letztlich der Absolvent Leiden trägt.

Hinweis: Durch die neuen Abschlüsse in Deutschland ist viel Verwirrung bei den Unternehmern/Wissenschaftlichen Einrichtungen/Studenten/Schülern und letztlich das Ausland eingetreten, da nur Deutschland den Ausnahmezustand inne hat drei verschiedene Ausbildungsformen anzubieten(Universität, Fachhochschule, Berufsakademie) jetzt strömen zusätzlich Master und Diplomer von den oben genannten Einrichtungen gleichzeitig in den Markt, was bedeutet, dass sechs verschiedene Abschlussformen entstehen, d.h. Durch die schlechte Regelung hat man die Verwirrung einfach verdoppelt und damit auch den wirtschaftlichen Schaden!!!

Hinweis2: Einige Universitäten z.B. Uni Dresden bieten ihren Studenten aus Schutz bereits diesen Service an, zusätzlich ein Master of Arts/Science auszustellen.

Forderungen vom 23./24.11.2009

Garantie eines Masterplatzes/Durchgängigkeit

  • Wenn eine Hochschule ein Master-Studium in einem bestimmten Fachbereich anbietet, muss diese Hochschule all ihren Bachelor-Studierenden dieses Fachbereichs einen Studienplatz in diesem Master-Studiengang anbieten.
  • Da der Master als Regelabschluss gelten soll, darf es keine weiteren Zulassungsbeschränkungen geben. Der Ausstieg mit Bachelor ist optional und bedarf eines Antrags auf Exmatrikulation.
  • Es soll auch vor dem Bachelor-Erwerb möglich sein, Master-Module abzulegen und diese für den Master anrechnen zu lassen.

Keine Studienzeitbeschränkung

  • Es darf keine Exmatrikulation aufgrund einer Regelstudienzeitüberschreitung geben.
  • Die Fakultäten und der Senat werden aufgefordert, in den Studienprüfungsordnungen auf die Festsetzung von Maximalstudiendauern zu verzichten. Das Land Baden-Württemberg wird aufgefordert, Studienzeitbeschränkungen im Landeshochschulgesetz zu verbieten.

Erststudium

  • Das erste Masterstudium ist auch ein Erststudium.

Prüfungen

  • Abwertung der Modulteilprüfungen und Einführung von Gesamtprüfungen über den gesamten Stoff.
  • Es sind keine verbindlichen Vorleistungen für Prüfungen nötig.

Auslandssemester

  • Das Problem der schwierigen Anerkennung der Auslandsleistungen muss gelöst werden.

Studieninhalte

  • Wir fordern die Abschaffung des verschulten Studiums und die Schaffung individueller Wahlmöglichkeiten

Teilzeit

  • Ermöglichung eines Teilzeitstudiums

Verbesserung des Personalwesens

  • Wir fordern eine Aufstockung des Personals in der Verwaltung

Grundlegendes

  • Bildung darf keine Ware sein. Sie ist ein Menschenrecht.

Verleihmodalitäten Bachelor und Master

  • Die Studienabschlüsse "Bachelor" und "Master" müssen geschützt werden, um zu garantieren, dass die Hochschulen das exklusive Verleihrecht besitzen.

Forderungskatalog 26.11.2009

Forderungskatalog der Studierenden der besetzten Hörsäle am KIT

Stand: 19.01.2010, 23:00 Uhr


Präambel

Jede und jeder soll unabhängig von sozialer Herkunft die Möglichkeit haben, sich nach seinen individuellen Interessen und Fähigkeiten zu bilden. Um diese Möglichkeiten auszuschöpfen, muss es jedem Studierenden möglich sein, sein Studium eigenständig zu gestalten. Dies ist notwendig um das Ziel einer kritischen und mündigen Gesellschaft zu erreichen.

Im Sinne einer pluralistischen und demokratischen Hochschule sowie der Freiheit von Forschung und Lehre muss die Souveränität aller Mitglieder der Hochschule gewährleistet sein. Dabei ist es insbesondere wichtig, dass Lehre und Forschung als einander bedingende, verknüpfte und gleichwertige Bereiche gesehen werden.

Selbstverständlich ist für uns, dass es keinerlei Diskriminierung geben darf. Bildung ist einer der Grundpfeiler unserer Gesellschaft, der auch der Marginalisierung einzelner Gruppen vorbeugt.

Aus diesen grundlegenden Thesen lassen sich die folgenden Forderungen ableiten.

Forderungen an das KIT

Kapitel I Bachelor-Master-Umstellung:

Garantie eines Masterplatzes/Durchgängigkeit

Wenn eine Hochschule ein Master-Studium in einem bestimmten Fachbereich anbietet, muss diese Hochschule all ihren Bachelor-Studierenden dieses Fachbereichs einen Studienplatz in diesem Master-Studiengang anbieten.

Da der Master als Regelabschluss gelten soll, darf es keine weiteren Zulassungsbeschränkungen geben. Der Ausstieg mit Bachelor ist optional und bedarf eines Antrags auf Exmatrikulation.

Es soll auch vor dem Bachelor-Erwerb möglich sein, Master-Module abzulegen und diese für den Master anrechnen zu lassen.

Selbstbestimmtes Studium

Die Prüfungsordnung soll lediglich strukturelle Vorgaben über die Studiengestaltung enthalten. Unangemessen weitgehende Vorschriften bei der Studiengestaltung, die über notwendige Grundlagen hinausgehen, führen zu einer Verschulung des Studiums und werden abgelehnt. Wir fordern daher die Ausweitung individueller Wahlmöglichkeiten bei der Studiengestaltung.

Auslandssemester

Die im Bologna-Prozess als Ziel formulierte Mobilität der Studierenden im Europäischen Hochschulraum wird durch die Überreglementierung des Studiums konterkariert. Wir fordern deshalb den Abbau der Prüfungsbürokratie und die Vereinfachung der Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen.

Vereinheitlichung der Leistungsbewertung

ECTS-Punkte müssen anhand der tatsächlichen Lernbelastung verteilt werden. Die Anzahl der ECTS-Punkte sollte vom Fakultätsrat unter Beteiligung der Studienkommission festgelegt werden.

Abschaffung der ECTS-Noten

Wir sind für die Nichteinführung bzw. Abschaffung von ECTS-Noten. Das KIT wird aufgefordert, diese Regelungen aus den Studien- und Prüfungsordnungen zu streichen.

Offenes Plenum zur Verbesserung von Bachelor/Master

Die Senatskommission Studium und Lehre wird aufgefordert, in allen Fakultäten ein öffentliches Plenum zu Problemen in den Ba/Ma-Studiengängen und Lösungsmöglichkeiten für diese einzurichten. Bei diesen Plena sollen der betreffende Studiendekan, weitere Vertreter der Studienkommission, der Fachschaft und der Senatskommission Studium und Lehre anwesend sein.

Kapitel II Mitbestimmung:

Demokratisierung des Bildungssystems

Die ideale Hochschule ist demokratisch organisiert. Auch wenn eine vollkommene Demokratie praktisch unerreichbar ist, sollte sie gleichwohl das Ziel aller gesetzlichen Neuregelungen auch in der Bildungspolitik sein, denn nur in einer demokratischen Hochschule kann sich das politische Bewusstsein und das gesellschaftliche Engagement entwickeln und in die Gesellschaft wirken. Die folgenden Forderungen sind nur der erste Schritt auf einem langen Weg hin zu einer demokratischen Hochschule.

Öffentliche Senatssitzungen

Senatssitzungen sollen grundsätzlich öffentlich sein, solange die Öffentlichkeit nicht per Gesetz ausgeschlossen ist.

Stets öffentliche Senatssitzungen sorgen für die notwendige Transparenz, die ein demokratisch verfasstes Gremium braucht. Nur auf diese Weise ist es den Mitgliedern des KIT möglich, das Verhalten ihrer gewählten Vertreter nachzuvollziehen und entsprechende Schlüsse daraus zu ziehen.

Senatszusammensetzung

Die Mitglieder der nichtprofessoralen Gruppen sollen einen größeren Anteil der Sitze im Senat erhalten. Zwar wird ein Schema "one man one vote" nicht der herausgehobenen Stellung der HochschullehrerInnen gerecht, aber auf Grund der gestiegenen Beteiligung und Verantwortung der wissenschaftlichen MitarbeiterInnen und Studierenden in Forschung und Lehre muss ihnen mehr Mitbestimmung in der akademischen Selbstverwaltung zugestanden werden. Eine absolute Mehrheit der HochschullehrerInnen ist deshalb nicht länger zeitgemäß.

Gremientätigkeit

Die stimmberechtigten Sitze in den gemeinsamen Gremien von Studierenden, Professoren, akademischem Mittelbau und sonstigen Mitarbeitern müssen angemessen verteilt werden.

Die Studierendenschaft sieht sich als Vertreter aller Studierenden (Bachelor-, Master-, Diplom- und immatrikulierten Promotionsstudierenden). Daher müssen alle Mitglieder der Studierenden als Vertreter wählbar sein.

Empfehlungen der Senatskommission Studiengebühren sind vom Präsidium als verbindlich anzusehen. Abweichungen sind nur zulässig, wenn alle studentischen Vertreter diesen zustimmen.

Informationszugang

Alle Mitglieder der Hochschule erhalten gebührenfreie Einsicht in alle Unterlagen und Akten der Universität und deren Einrichtungen, sofern dies nicht gegen geltendes Recht verstößt (z.B. Personalakten).

Protokollveröffentlichung

Zur verbesserten Identifikation der Mitglieder mit den Entscheidungsgremien soll der Senat folgende Regel erlassen: Die öffentlichen Teile der Protokolle von Senats- und Aufsichtsratssitzungen werden KIT-öffentlich gemacht. Alle Mitglieder werden über die Veröffentlichung informiert.

Petitionsrecht

Auf Antrag von 100 Mitgliedern der Hochschule muss sich das zuständige Gremium (Senat, Präsidium, Aufsichtsrat, Fakultätsrat) mit einem vorgeschlagenen Thema befassen und die Antragsteller über das Ergebnis der Beratungen informieren. Dies umfasst auch alle Untergremien.

Aufsichtsrat

Im Aufsichtsrat ist jede Gruppe des KIT mit mindestens einem Mitglied vertreten. Für die studentischen und Mittelbauvertreter gelten die Legislaturzeiten des Senats. Ein rein extern besetzter Aufsichtsrat ist im Sinne der Freiheit von Forschung und Lehre abzulehnen.

Kapitel III Sonstiges:

Abschaffung der Anwesenheitspflicht in Vorlesungen und Übungen

Wir fordern den KIT-Senat auf, Anwesenheitszwang in Vorlesungen und Saalübungen in Prüfungsordnungen nicht zuzulassen. Anwesenheitslisten sollen in oben genannten Lehrveranstaltungen nicht geführt werden dürfen.

Autodidaktisches Lernen soll und muss an einer Hochschule möglich sein. Auch der Besuch von alternativen zeitgleichen Veranstaltungen wird durch den Anwesenheitszwang verhindert. Möglicherweise wird so das Studium unfreiwillig verlängert. Erzwungene Anwesenheit der Kommilitonen kann die interessierten Kommilitonen und den Dozenten stören.

Anwesenheitslisten schaffen einen psychischen Druck und schaffen so einen faktischen Anwesenheitszwang. Diese sind daher ebenfalls abzulehnen.

Veränderungen am Sprachenzentrum

Wir fordern das Präsidium auf, in den vom Sprachenzentrum angebotenen Kursen Anwesenheitslisten und Hausaufgaben, die zur Prüfungsteilnahme obligatorisch sind, zu untersagen. Des weiteren fordern wir, genügen Plätze in allen Niveaustufen bereitzustellen. Das Präsidium wird dazu aufgefordert, die Unterrichtszeiten des Sprachenzentrums an die Unizeiten (Uhrzeiten) anzugleichen.

Keine Studienzeitbeschränkung

Es darf keine Exmatrikulation aufgrund von Studienzeitbeschränkungen geben. Die Fakultäten und der Senat werden aufgefordert, in den Prüfungsordnungen auf die Festsetzung von Maximalstudiendauern zu verzichten. Studienzeitbeschränkungen verhindern möglicherweise einen Studienabschluss auf Grund von sozialen Härtefällen.

Prüfungen

Wir fordern die Abwertung der Modulteilprüfungen und Einführung von Gesamtprüfungen über thematisch zusammenhängende Module. Die neu eingeführten Prüfungsmodalitäten fördern ein Auswendiglernen des Stoffes und ermöglichen es, ein Studium ohne Verständnis der Gesamtzusammenhänge zu absolvieren.

Es dürfen keine verbindlichen Vorleistungen für Prüfungen vorgeschrieben werden. Selbstgestaltetes Lernen muss an einer Hochschule möglich sein. Die immensen Vorleistungen in vielen Fächern strapazieren das Zeitbudget der Studierenden, so dass kein Raum für selbstbestimmtes Lernen bleibt.

Klausureinsichten

Wir fordern einheitliche und faire Regeln bei Klausureinsichten. Die Zuordnung von Punkten zu Noten muss bekannt sein und während der Klausureinsicht ausliegen. Es muss ausreichend Platz vorhanden sein, so dass alle Studierenden ihr Recht auf eine Einsicht wahrnehmen können und sie dürfen nicht auf Grund von Öffnungszeiten von der Einsicht ausgeschlossen werden. Musterlösungen bzw. Korrekturrichtlinien müssen während der Einsicht in ausreichender Zahl vorhanden und Korrektoren anwesend sein, damit Korrekturfehler sofort angesprochen und behoben werden können.

Sicherstellung der räumlichen Unterbringung der Lehre

Es müssen ausreichend Räume für die Lehre zur Verfügung stehen. Insbesondere unter dem Aspekt des doppelten Abiturjahrgangs müssen Lösungen gefunden werden, die ein adäquates Lehrprogramm gewährleisten.

Das Präsidium wird dazu aufgefordert bezüglich des doppelten Abiturjahrgangs 2012 einen 2-Jahres-Plan auszuarbeiten, um ausreichende Räumlichkeiten sicherzustellen.

Unabhängigkeit der Lehre

Das Plenum lehnt Professuren ab, deren das Gehalt teilweise von der Wirtschaft bezahlt wird, da das die Unabhängigkeit der Lehre gefährdet. Ausgenommen sind Honorarprofessuren.

Lehre im Präsidium stärker verankern

Das Präsidium wird dazu aufgefordert, den Aufgabenbereich des Vorstandsmitglieds für Lehre und Akademische Angelegenheiten auf Studium und Lehre ohne Verwaltung zu begrenzen.

Open-Source-Software

Wir fordern, dass in allen Bereichen freie Software verwendet wird, soweit diese in adäquater Form verfügbar ist. Mittel, insbesondere aus Studiengebühren, sollen statt in Lizenzen für proprietäre Produkte in die Anpassung freier Software fließen.

Umbenennung von Hörsälen

Das Rektorat wird dazu aufgefordert, die Hörsäle Carl-Benz und Gottlieb-Daimler wieder in HMO und HMU umzubenennen.

Vorlesungsmaterialien

Verwendete Vorlesungsmaterialien (z.B. Skripte und Folien) sollen den Studierenden gratis zur Verfügung stehen.

Arbeitsräume

Den Studierenden sollen mehr Gruppenarbeitsräume sowohl in der Universitätsbibliothek als auch in den Fakultätsgebäuden zur Verfügung stehen.

Bücherbestand

In der Lehre verwendete Werke müssen den Studierenden in Universitäts-, Fakultäts- und Institutsbibliotheken zur Verfügung stehen. Die Anzahl der Exemplare pro Buch muss den Studierendenzahlen der entsprechenden Veranstaltung angepasst sein. Dies kann auch in Form einer elektronischen Ressource geschehen.

Evaluationsergebnisse veröffentlichen

Alle Evaluationsergebnisse müssen universitätsöffentlich gemacht werden, damit über mehrere Jahre aufgetretene Probleme aufgedeckt werden und Studierenden die Möglichkeit gegeben wird auf diese Missstände hinzuweisen.

Forderungen an das Studentenwerk

Des Studentenwerk Karlsruhe wird dazu aufgefordert das Angebot an Verpflegungsstätten auf Grund des doppelten Abiturjahrgangs 2012 auszuweiten.


Forderungen an das Land

Kapitel I Finanzen

Abschaffung aller Bildungsgebühren.

Um eine breite gesellschaftliche Teilhabe am Bildungssystem zu ermöglichen, ist eine Abschaffung aller Bildungsgebühren notwendig. Speziell für finanzschwächere Familien ist es schwierig die Bildungsgebühren zu finanzieren, da sie Darlehen aufnehmen müssen und sich somit verschulden. Außerdem wirken Bildungsgebühren abschreckend, da in bildungsfernen Schichten der Nutzen von Bildung unter- und die Kosten überschätzt werden. Bildungsgebühren halten daher besonders Menschen aus Nicht-Akademiker-Familien ab und schaden somit dem Ziel einer höheren Bildungsbeteiligung.

Bildung für alle - statt Elitenförderung

Bildung muss allen sozialen Schichten offen stehen. Kinder aus bildungsnahen Schichten nehmen zu 83% ein Hochschulstudium auf. Auch bei gleichen schulischen Leistungen nehmen aus bildungsfernen Schichten weniger Abiturienten ein Studium auf. Aus Nicht-Akademiker-Familien studieren lediglich 23%.

Wir brauchen in Deutschland daher wieder eine Politik der sozialen Öffnung, wenn wir das Ziel "Bildungsrepublik" ernsthaft verfolgen wollen. Bei Kindern aus Akademiker-Familien ist das Potenzial neue Hochschulanfänger zu gewinnen weitgehend ausgereizt. Wenn nicht mehr Kinder aus Nicht-Akademiker-Familien ein Hochschulstudium aufnehmen, lassen wir nicht nur volkwirtschaftlich ein großes Potenzial ungenutzt, sondern nehmen vielen Menschen die Möglichkeit sich gesellschaftlich ihren Fähigkeiten entsprechend einzubringen.

Landesbibliotheksgebühren

Die Besetzenden fordern die Landesregierung auf sämtliche Gebühren in der Badischen Landesbibliothek abzuschaffen. Der Zugang zur Bildung muss für alle kostenlos verfügbar sein und nicht nur für eingeschriebenen Studierende.

Wir fordern eine solide Hochschulfinanzierung durch das Land

Im Vergleich mit dem Bildungsausgaben der öffentlichen Hand in anderen Ländern liegt Deutschland deutlich zurück. Um den OECD-Durchschnitt zu erreichen, müsste Deutschland jährlich 20 Mrd. Euro mehr für Bildung ausgeben. Damit der von der Politik lancierte Begriff "Bildungsrepublik Deutschland" ernst genommen werden kann, müssen die Bildungsausgaben über dem OECD-Schnitt liegen. Das Land wird aufgefordert entsprechend mehr in Bildung zu investieren.

Wir fordern den Abbau des Sanierungsrückstaus innerhalb von 5 Jahren

Die ausgebliebenen Investitionen der letzten Jahre müssen nachgeholt und die notwendigen Sanierungsmaßnahmen vorgenommen werden. Dabei ist vor allem auf Nachhaltigkeit und Energieeffizienz zu achten, um die hohen Ausgaben der Universitäten für Energie zu reduzieren, so dass das Geld stattdessen in die Lehre investiert werden kann. Zusätzlich sind die finanziellen Folgen der Solidarpakte I und II auszugleichen.

Grundfinanzierung für Bildungseinrichtungen

Wir fordern das Land Baden-Württemberg und die Kommunen auf die Grundfinanzierung für sämtliche staatlichen Bildungseinrichtungen und Tagesstätten zu erhöhen und diese unter Berücksichtigung der allgemeinen Preissteigerung jährlich anzupassen.

Mehr Mittel für neue ProfessorInnen- und MitarbeiterInnenstellen

Wir fordern die Landesregierung auf, mehr Mittel zur Verfügung zu stellen, um bei gleicher Studierendenzahl eine bessere Betreuungsrelation in allen Fakultäten der Hochschulen zu ermöglichen. Das sollten sowohl Professoren als auch Mitarbeiter im akademischen Mittelbau sein.

Kapitel II Mitbestimmung

Demokratisierung des Bildungssystems

Die ideale Hochschule ist demokratisch organisiert. Auch wenn eine vollkommene Demokratie praktisch unerreichbar ist, sollte sie gleichwohl das Ziel aller gesetzlichen Neuregelungen auch in der Bildungspolitik sein, denn nur in einer demokratischen Hochschule kann sich das politische Bewusstsein und das gesellschaftliche Engagement entwickeln und in die Gesellschaft wirken. Die folgenden Forderungen sind nur der erste Schritt auf einem langen Weg hin zu einer demokratischen Hochschule.

Verfasste Studierendenschaft

Wir fordern die Einführung einer Verfassten Studierendenschaft.

Demokratische Partizipation und verantwortliche Mitgestaltung des gesellschaftlichen Lebens sind notwendige Basis einer demokratischen Gesellschaft, die auf die Teilhabe aller in ihr lebenden Individuen am gemeinsamen Entscheidungsprozess setzt. Die Umsetzung dieser demokratischen Grundprinzipien beginnt vor allem im direkten Lebensumfeld der Menschen als BürgerInnen, die nicht allein auf ihre Pflichten verwiesen werden, sondern auch von ihren Rechten Gebrauch machen können.

An der Hochschule setzt die Verfasste Studierendenschaft den Rahmen der studentischen Partizipation und Mitgestaltung; sie ermöglicht zugleich die demokratische Organisation der Studierenden und nimmt wichtige Aufgaben wahr. Indes gestaltet sich die Situation in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich. Während in den meisten Bundesländern die Vertretung der Studierenden in unterschiedlicher Weise gehandhabt wird, gibt es mit Bayern und Baden-Württemberg zwei Bundesländer, in denen Verfasste Studierendenschaften von dem Landesgesetzgeber nicht vorgesehen und somit nicht ermöglicht sind. Zivilgesellschaftliches Engagement von Studierenden zur Gestaltung der unmittelbaren Lebenswirklichkeit wird anstatt Förderung zu erfahren, in das Schattendasein der Halblegalität gedrängt.

Der rechtliche Status als Teilkörperschaft ist für die Studierendenschaft zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben unabdingbar. Sie muss als Körperschaft in der Lage sein, unabhängig von der Hochschule, Verträge abzuschließen sowie gerichtlich und außergerichtlich aufzutreten.

Nur als eine rechtsfähige Teilkörperschaft kann eine Studierendenschaft sich in allen relevanten Belangen selbst und unabhängig verwalten. Über die Organe der Studierendenschaft bestimmen die Studierenden dabei selbst und unmittelbar, ebenso über die demokratische Kontrolle der Wahrnehmung der Aufgaben. Beispiele für den unabhängigen Vertragsabschluss können Anmietungen von Räumen außerhalb der Hochschule, Leasingverträge, Wartungs- und Bereitstellungsverträge als Voraussetzung für die eigene Arbeitsfähigkeit sein.

Satzungsautonomie und Beitragshoheit

Eine Satzungsautonomie der Studierendenschaft ist erforderlich, damit die Studierenden die sie betreffenden Belange auch selbst regeln und innerhalb der von Hochschule zu Hochschule unterschiedlichen Gegebenheiten individuell gestalten können. Dies kann bedingt durch demokratische Grundprinzipien nur von den betroffenen Studierenden selbst vorgenommen werden. Die Struktur muss gerade auch von denen demokratisch legitimiert werden, deren Belange innerhalb dieser vertreten werden sollen. Zudem wird durch Gestaltung von demokratischen Strukturen die Fähigkeit zur Teilhabe der Studierenden an gesellschaftlichen Entscheidungs- und Gestaltungsprozessen verbessert.

Die finanzielle Unabhängigkeit der Studierendenschaft kann ausschließlich durch eine Beitragshoheit gewährleistet werden, da die studentische Interessenvertretung andernfalls von Dritten beeinflusst werden kann.

Solidargemeinschaft

Die gewählten Organe der Studierendenschaft nehmen (gesetzliche) Aufgaben wahr und vertreten die Gesamtheit der Studierenden. Deshalb müssen die Gruppe der Studierenden und die Mitglieder der Studierendenschaft identisch sein. Austrittsmöglichkeiten sind abzulehnen. Mit der Immatrikulation und dem damit verbundenen Status als StudierendeR werden Studierenden Mitglieder der Verfassten Studierendenschaft. Für die Studierendenschaften sprechen deren gewählte Organe, was nur durch die zwangsweise Mitgliedschaft in einer Verfassten Studierendenschaft für eine einheitliche Vertretung aller Studierenden sorgen kann. Im Gegensatz zu Interessenverbänden, die Partikularinteressen vertreten, sollte sich eine körperschaftlich verfasste Studierendenschaft gerade dadurch auszeichnen, dass sie die Gesamtheit der an der Hochschule immatrikulierten Studierenden vertritt. Die Finanzierung der Aufgaben der Studierendenschaft kann nur durch eine Pflichtmitgliedschaft aller Studierenden erfolgen.


Allgemeinpolitisches Mandat

Trotz der gesetzlich verankerten Aufgaben der Studierendenvertretungen ist es bislang höchst strittig, ob das Mandat der Verfassten Studierendenschaft auch das Grundrecht zur freien Meinungsäußerung umfasst.

Der alte Streit um das politische Mandat kreist vielmehr um die Frage, ob dieses Mandat uneingeschränkt und somit allgemeinpolitisch oder nur themenbezogen und damit hochschulpolitisch ist.

Deutlich wird die Notwendigkeit eines allgemeinpolitischen Mandats durch die Arbeit, die die Studierendenvertretungen tagtäglich leisten. So wären Stellungnahmen zu beispielsweise BAföG, Studien- und Hochschulfinanzierung undenkbar, wenn die Studierendenvertretungen nicht auch die Möglichkeiten hätten, Konzepte und Alternativen anzubieten und in diesem Zusammenhang auch übergreifend Kritik an gesamtgesellschaftlichen Prozessen üben zu können. Deswegen ist den Studierendenvertretungen das Recht einzuräumen, diese Positionen zu vertreten.

Aus diesem Grund und auf Grund der gesellschaftlichen Rolle der Hochschule kann Hochschulpolitik nicht von anderen politischen Fragestellungen losgelöst betrachtet werden. Im Laufe der 60er und 70er Jahre begann das Auseinanderdriften von Legitimität und Legalität von Äußerungen der Studierendenschaften. Diese Entwicklung ist politisch begründet. Denn systemstützende Äußerungen wurden begrüßt, kritische Meinungsäußerungen hingegen wurden und werden regelmäßig sanktioniert. Beispiele für diesen Umstand liefert die Studierendenvertretung der Universität Marburg.

Das Organisieren eines Fackelzuges gegen den Mauerbau 1961 durch den AStA wurde durch die Universitätsleitung unterstützt, wohingegen der Vorschlag des AStAs, das BAföG auszuweiten und mit einer Kürzung des Rüstungsetats zu finanzieren, kriminalisiert wurde.

Die Praxis der Kriminalisierung durch Raumverbote, Ordnungsgelder und Demonstrationsverbote hat zwei konkrete Folgen: zum einen werden politisch missliebige Meinungen unterdrückt - während systemkonforme Äußerungen toleriert werden - und zum anderen wird die Funktion der Studierendenvertretung als Gruppensprecher faktisch aufgehoben.

Der Vertretungsrahmen der Studierendenvertretungen wird durch ihr gesetzliches Mandat festgeschrieben, dieses muss dabei unbedingt ein allgemeinpolitisches sein, um eine wirkliche demokratische Vertretung der Studierenden möglich machen zu können.

Wir fordern deshalb die gesetzliche Verankerung des allgemeinpolitischen Mandats für die demokratisch gewählten und damit legitimierten Studierendenvertretungen.

Quoren

Häufig argumentieren die Landesregierungen für eine Mindestwahlbeteiligung (Quorum). Sie berufen sich dabei auf die Wahlbeteiligung bei studentischen Wahlen, welche häufig bei 10-20% liegt. Diese Zahl, so die Regierungen, seien nicht ausreichend, um bei der Vertretung der Studierenden ihr volles Meinungsbild widerzuspiegeln.


Diesem Argument sind verschiedene Punkte entgegen zu halten.

JedeR StudentIn hat durch die offene Struktur der Studierendenvertretung die Möglichkeit sich nach den eigenen Wünschen zu engagieren und sich auch selbst zur Wahl zu stellen. Eine Nichtbeteiligung an Wahlen kann deswegen auch als Einverständnis mit der Arbeit der Studierendenvertretung gewertet werden.

In Hessen ist derzeit eine Mindestwahlbeteiligung von 25% gesetzlich verankert. Wird diese nicht erreicht, muss der Studierendenschaftsbeitrag verringert werden. Diese gesetzliche Regelung fördert ein übersteigertes Wettbewerbs- und Konkurrenzgebaren und stellt eine Entdemokratisierung der Studierendenschaft dar, da sich einzelne Studierenden aus der Finanzierung der Solidargemeinschaft zurückziehen. Dies ist nicht im Einklang mit unserem Demokratieverständnis und schon gar nicht mit unserem demokratischen System, welches eine Wahlpflicht explizit nicht vorsieht.

Eine hohe Wahlbeteiligung bei den studentischen Wahlen ist insbesondere immer dann zu beobachten, wenn die Hochschule die Studierendenschaft bei der Durchführung der Wahlen unterstützt. Insofern sind angemessene Werbeflächen und Räume notwendig. Auch die Möglichkeit, die Studierenden persönlich (postalisch sowie per E-Mail) zu benachrichtigen, sollte durch die Hochschule geschaffen werden.

Dementsprechend sind vielmehr auch die Hochschulen mit in die Pflicht zu nehmen. Weiterhin müssen Studierendenschaften von den Hochschulen und Ministerien endlich als die AnsprechpartnerInnen auf Seiten der Studierenden gesehen werden, die sie sind. Werden studentische Interessen von den Hochschulen übergangen oder ihre Rechte beschnitten, erscheint eine Beteiligung an Wahlen nutzlos. Erweiterte Kompetenzen sowie eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe mit den Hochschulen und den Landesregierungen können also ebenfalls zu einer gesteigerten Wahlbeteiligung beitragen.

Wir lehnen Quoren im Allgemeinen ab und fordern, dass die Studierenden an allen Hochschulstandorten die Möglichkeit haben, an einer freien, gleichen, unmittelbaren sowie geheimen und damit demokratischen Wahl an ihrer Hochschule teilzunehmen.

Austrittsmöglichkeiten

Im Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt ist vorgesehen, dass Studierenden nach einem Jahr aus der Studierendenschaft austreten können. Austritte oder Wiedereintritte sind immer zur Rückmeldung möglich. Dabei ergibt sich eine ähnliche Problematik wie bei Quoren. Die Studierendenschaft kann bei Austrittsmöglichkeiten ihre (gesetzlichen) Aufgaben nicht mehr wahrnehmen, oder muss die verbliebenen Mitglieder übermäßig belasten. Es ist für die Studierendenschaft schwierig, nur für ihre Mitglieder Serviceleistungen anzubieten (was auch nicht wünschenswert ist), wenn dies nur von einem Teil der Studierenden finanziert wird. Weiterhin ist eine demokratische Vertretung aller Studierenden nicht mehr gewährleistet, da nicht mehr alle vertreten werden. Dies schwächt die Position der Studierendenvertretung gegenüber Hochschule, Regierung und Öffentlichkeit.

Rechtsaufsicht

Die häufig geübte Praxis, die Rechtsaufsicht als Fachaufsicht zu missbrauchen, ist explizit abzulehnen. Dass die Hochschulleitungen sicherzustellen haben, dass gefasste Beschlüsse nicht gegen geltendes Recht verstoßen und ordnungsgemäß zustande gekommen sind, ist sinnvoll und nötig. Eine inhaltliche, politische Bewertung der Beschlüsse und Vorhaben darf dabei nicht erfolgen, um einer Zensur vorzubeugen.

Allgemeinpolitisches Mandat

In diesem Sinne fordern wir eine örtlich verfasste Studierendenschaft, die als Teilkörperschaft der Hochschule eigenständig rechtsfähig ist, ihre Struktur selbst festlegt, finanziell unabhängig ist und sich selbst verwaltet. Quoren und Austrittmöglichkeiten sind nicht vorzusehen. Nachdrücklich setzen wir uns für eine Verankerung des allgemeinpolitischen Mandats ein.

Wir fordern den Gesetzgeber auf Beschlüsse und Wahlen bei studentischen Vollversammlungen und Urabstimmungen zuzulassen.

Gremientätigkeit

Die stimmberechtigten Sitze in den gemeinsamen Gremien von Studierenden, Professoren, akademischem Mittelbau und sonstigen Mitarbeitern müssen angemessen verteilt werden.

Die Studierendenschaft sieht sich als Vertreter aller Studierenden (Bachelor-, Master-, Diplom- und immatrikulierten Promotionsstudierenden). Daher müssen alle Mitglieder der Studierenden als Vertreter wählbar sein.

Senatszusammensetzung

Die Mitglieder der nichtprofessoralen Gruppen sollen einen größeren Anteil der Sitze im Senat erhalten. Zwar wird ein Schema "one man one vote" nicht der herausgehobenen Stellung der HochschullehrerInnen gerecht, aber auf Grund der gestiegenen Beteiligung und Verantwortung der wissenschaftlichen MitarbeiterInnen und Studierenden in Forschung und Lehre muss ihnen mehr Mitbestimmung in der akademischen Selbstverwaltung zugestanden werden. Eine absolute Mehrheit der HochschullehrerInnen ist deshalb nicht länger zeitgemäß.

Studiengebührenverwendung

Das LHGebG soll dahingehend geändert werden, dass die Verwendung der Studiengebühren im Einvernehmen statt wie bisher im Benehmen mit den Studierenden erfolgen muss.

Wahl des Präsidiums

Die Mitglieder des Präsidiums/Rektorats müssen vom Senat gewählt werden. Da das Präsidium/Rektorat die Hochschule repräsentiert, muss es von den Mitgliedern der Hochschule gewählt und nicht nur gebilligt werden. Ein von Externen gewähltes Präsidium kann nicht die Interessen der Hochschulangehörigen vertreten und wird nicht dem Gedanken von freier Forschung und Lehre gerecht.

Die derzeitige Praxis ist mit folgender Situation vergleichbar: Der Landtag von Baden-Württemberg wählt den Landtag eines anderen Bundeslandes aus, welcher den baden-württembergischen Ministerpräsidenten wählt.

Kompetenzen des Senats

Alle Kompetenzen des Aufsichtsrates müssen dem Senat übertragen werden. Dem Aufsichtsrat wird in diesen Punkten ein suspensives Vetorecht eingeräumt. Insbesondere die Beschlussfassung über den Struktur- & Entwicklungsplan und den Wirtschafts- & Finanzplan muss im Senat erfolgen.

Abschaffung des Hochschulrats

Langfristig muss der Hochschulrat als Entscheidungsgremium abgeschafft werden. Seine Aufgaben sollen sich auf die Beratung von Senat und Vorstand beschränken.

Kapitel III Bachelor-Master-Umstellung

Master als Regelabschluss

Wir fordern ausschließlich Masterstudiengänge mit optionalem Bachelorausstieg. Der Master muss Regelabschluss sein und das erste Masterstudium ist daher ein Erststudium. Studierende können auf eigenen Wunsch bereits nach dem Bachelor das Studium beenden.

Garantie eines Masterplatzes/Durchgängigkeit

Wenn eine Hochschule ein Masterstudium in einem bestimmten Fachbereich anbietet, muss diese Hochschule all ihren Bachelor-Studierenden dieses Fachbereichs einen Studienplatz in diesem Master-Studiengang anbieten.

Da der Master als Regelabschluss gelten soll, darf es keine weiteren Zulassungsbeschränkungen geben. Der Ausstieg mit Bachelor ist optional und bedarf eines Antrags auf Exmatrikulation.

Es soll auch vor dem Bachelor-Erwerb möglich sein, Master-Module abzulegen und diese für den Master anrechnen zu lassen.

Abschaffung der ECTS-Noten

Wir sind für die Nichteinführung bzw. Abschaffung von ECTS-Noten. Das Ministerium wird aufgefordert, die ECTS-Noten nicht zuzulassen.

Verbesserung des ECTS

Wir fordern ein System, das die Vergleichbarkeit von Wissen ermöglicht. Die KMK ist aufgefordert, eine entsprechende Struktur bis Sommer 2010 zu erarbeiten.

Verleihmodalitäten Bachelor und Master

Die Studienabschlüsse "Bachelor" und "Master" müssen geschützt werden, um zu garantieren, dass die Hochschulen das exklusive Verleihrecht besitzen.

Akkreditierungsverfahren

Akkreditierungsrat wie -agenturen sind aufzulösen und ihre aktuellen Aufgaben wie das Qualitätsmanagement und die Zulassung von Studiengängen sind den Fakultäten unter Aufsicht der zuständigen Ministerien zu übertragen

Legitimation des Akkreditierungssystems

Der Bund und das Land Baden-Württemberg werden dazu aufgerufen, einen Untersuchungsausschuss zu gründen, um die eventuell verfassungswidrige sowie undemokratische Konzeption des Akkreditierungssystems zu untersuchen.

Kapitel IV Struktur und Gesetze

Abschaffung von Hochschulzulassungsverfahren und Ausbau der Studienplätze

Das Grundgesetz garantiert das Recht auf freie Wahl der Ausbildungsstätte (Art. 12). Es ist Aufgabe der Länder ausreichend Studienplätze zur Verfügung zu stellen. Überschreitet die Anzahl der StudienbewerberInnen die Anzahl der Studienplätze, so dürfen Zulassungsverfahren einzig dem Zwecke dienen, kurzfristig eine möglichst gerechte, d.h. am zu erwartenden Studienerfolg orientierte Verteilung sicherzustellen. Langfristig sind alle Zulassungsverfahren abzuschaffen.

Die Landesregierung wird aufgefordert diesen Grundsatz gesetzlich zu fixieren. Zusätzlich ist insbesondere die Kostenfreiheit von Zulassungsverfahren für die BewerberInnen, ihre wissenschaftliche Begleitung und Kontrolle und die Übernahme der den Hochschulen entstehenden finanziellen Belastungen gesetzlich zu fixieren. §6, Abs. 2 Satz 4 des Hochschulzulassungsgesetzes: "[...] Ab dem Wintersemester 2011/2012 muss das Ergebnis eines Studierfähigkeitstest oder Auswahlgesprächs berücksichtigt werden [...]" ist ersatzlos zu streichen. Es sind Regelungen zu treffen, die die finanziellen und zeitlichen Belastungen der BewerberInnen minimieren.

Anpassung der Semesterzeiten

Wir fordern eine Synchronisierung der Semesterzeiten aller deutschen Universitäten sowie im europäischen Hochschulraum, um die Mobilität im deutschen und europäischen Hochschulraum zu gewährleisten.

Kapitel V Schulreform

Drastische Senkung des Klassenteilers

Eine Senkung des Klassenteilers ist dringend notwendig, um eine bessere Betreuung zu ermöglichen und die individuellen Stärken der SchülerInnen zu erkennen. Dies ist ebenfalls notwendig, damit soziale Probleme erkannt und behoben werden können. Lehrpersonal kann durch die kleineren Klassen von psychischem Druck entlastet werden und sich stärker auf die Vermittlung von Inhalten konzentrieren.

Schulstrukturreform

Wir fordern die Abschaffung des dreigliedrigen Schulsystems zugunsten eines Leistungs- und Interessendifferenzierten Kurssystems mit einer großen Bandbreite an Wahlmöglichkeiten.


Nichteinführung der Schüler-ID

Die Schüler-ID umfasst Information über Geschlecht, Geburtsdatum, Muttersprache, Staatsangehörigkeit, Konfession, besuchten Unterricht, Sitzenbleiben, Förderschwerpunkte und Abschlüsse. Die Schüler-ID ist ein weiterer Baustein staatlicher Überwachung und daher abzulehnen.

Lernmittelfreiheit

Die Arbeitsmaterialien, die zum Lernen benötigt werden, sind von Geringverdienern und Arbeitslosen kaum finanzierbar. Wir fordern deshalb die direkte staatlich finanzierte Verteilung von Lernmitteln (inklusive Lektüren) durch die Schulen.

Abschaffung des G8 zugunsten der Wiedereinführung des Abiturs nach 13 Jahren

In der heutigen Wissensgesellschaft ist neben fachlicher Qualifikation auch eine weitreichende Allgemeinbildung nötig, da fächerübergreifende Zusammenarbeit immer häufiger praktiziert wird. Durch die Einführung von G8 wird die Zeit zur Vermittlung der Allgemeinbildung verkürzt und so eine spätere fächerübergreifende Zusammenarbeit erschwert.

Kapitel V Sonstiges

Keine Studienzeitbeschränkung

Es darf keine Exmatrikulation aufgrund von Studienzeitbeschränkungen geben. Wir fordern das Land Baden-Württemberg auf, Studienzeitbeschränkungen im Landeshochschulgesetz zu verbieten. Studienzeitbeschränkungen verhindern möglicherweise einen Studienabschluss auf Grund von sozialen Härtefällen.

Verbesserte Arbeitsbedingungen für Universitätsbeschäftigte

Wir fordern eine Verbesserung der Stellensituation, um den gewachsenen Anforderungen durch Zunahme der Studierendenzahlen, Umstellung auf Bachelor-/ Masterstudiengänge und Zunahme der Drittmitteleinwerbungen gerecht zu werden. Durch den Solidarpakt gibt es nicht nur keine neuen Stellen, sondern die Stellen wurden in den Jahren 1997 - 2006 um 10 % gekürzt. Desweiteren fordern wir eine Verbesserung der Bezahlung für die Beschäftigten im Hochschulbereich gemäß des Tarifvertrags aus dem Jahr 2006 unter Berücksichtigung der besonderen Rahmenbedingungen in hochinnovativen Bereichen der Universität.

Mit Nachdruck fordern wir eine Verbesserung der Mitbestimmungsrechte des Personalrats, insbesondere im Bereich der WissenschaftlerInnen, da in diesem Bereich in Baden-Württemberg die Mitbestimmungsrechte, z.B. bei Einstellung und Kündigung, nicht gegeben sind. Ebenso fordern wir einen Tarifvertrag für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte mit besserer Bezahlung und besseren Arbeitsbedingungen, z.B. Vertragslaufzeiten von mindestens einem Jahr.

Besseres Lehramtsstudium

Grundsätzlich muss eine breite gesellschaftliche Debatte über die Ziele des Lehramtsstudiums angestossen werden, um die Umstellung sowie Modularisierung der Studiengänge daran zu orientieren.

Wir fordern eine bundesweit garantierte Durchlässigkeit des Lehramtsstudiums. Bis zu dessen Realisierung muss die bundesweite Anerkennung der Abschlüsse und Studienleistungen gewährleistet sein, um die Mobilität der angehenden LehrerInnen zu fördern und zu erleichtern.

Wir fordern die schnellstmögliche Erarbeitung eines Konzepts zur Qualitätssicherung der Lehramtsstudiengänge.

Teilzeitstudium

Ein Teilzeit-Studium muss ermöglicht werden. Insbesondere Studierende, die ihr Studium durch Erwerbstätigkeit finanzieren, Studierende mit Kind und Studierende aus sozial schwierigen Verhältnissen (z.B. Pflege von Angehörigen) müssen die Möglichkeit haben, ein Studium zu absolvieren ohne dass Fristen zusätzliche Barrieren errichten.

Zivilklausel

Wir fordern Bundes- und Landtag in Übereinstimmung mit dem Ergebnis der Urabstimmung der Studierenden im Jahr 2009 auf, im KIT-Gesetz die Zivilklausel für das gesamte KIT zu verankern.

Doppelter Abiturjahrgang 2012

Wir fordern den bedarfsdeckenden Ausbau der Studienplätze in allen Fächern, um der steigenden AbiturientInnenzahl Rechnung zu tragen. Zusätzlich sind selbstverständlich mehr Lehr- und Wohnräume notwendig. Dies beinhaltet vor allem kostengünstige Plätze in öffentlichen Wohnheimen, die spätestens 2012 bereitgestellt werden.

Studentenwerke

Wir fordern die Erhöhung der Versorgungsquote mit Wohnraum und mehr Kompetenzen in der studentischen Selbstverwaltung. Außerdem muss der gestiegene Bedarf in den Studentenwerken durch eine Erhöhung des Landeszuschusses gedeckt werden.

Rücktrittsforderung

Wir fordern Minister Frankenberg zum Rücktritt auf, da er keinerlei Gesprächsbereitschaft zur Forderung nach Wiedereinführung einer Verfassten Studierendenschaft zeigt.

Forderungen an den Bund

Garantie eines Masterplatzes/Durchgängigkeit

Wenn eine Hochschule ein Master-Studium in einem bestimmten Fachbereich anbietet, muss diese Hochschule all ihren Bachelor-Studierenden dieses Fachbereichs einen Studienplatz in diesem Master-Studiengang anbieten.

Da der Master als Regelabschluss gelten soll, darf es keine weiteren Zulassungsbeschränkungen geben. Der Ausstieg mit Bachelor ist optional und bedarf eines Antrags auf Exmatrikulation.

Es soll auch vor dem Bachelor-Erwerb möglich sein, Master-Module abzulegen und diese für den Master anrechnen zu lassen.

Verleihmodalitäten Bachelor und Master

Die Studienabschlüsse "Bachelor" und "Master" müssen rechtlich geschützt werden, um zu garantieren, dass die Hochschulen das exklusive Verleihrecht besitzen.

Solide Hochschulfinanzierung durch den Bund

Im Vergleich mit dem Bildungsausgaben der öffentlichen Hand in anderen Ländern liegt Deutschland deutlich zurück. Um den OECD-Durchschnitt zu erreichen, müsste Deutschland jährlich 20 Mrd Euro mehr für Bildung ausgeben. Damit der von der Politik lancierte Begriff "Bildungsrepublik Deutschland" ernst genommen werden kann, müssen die Bildungsausgaben über dem OECD-Schnitt liegen. Der Bund wird aufgefordert, entsprechend mehr in Bildung zu investieren.

Legitimation des Akkreditierungssystems

Der Bund und die Länder werden dazu aufgerufen, einen Untersuchungsausschuss zu gründen, um die eventuell verfassungswidrige sowie undemokratische Konzeption des Akkreditierungssystems zu untersuchen.

Rücktrittsforderung

Wir fordern die Bundesministerin für Bildung und Forschung Annette Schavan zum Rücktritt auf. Ihre Reaktion auf die Bildungsproteste der letzten Wochen belegt, dass sie aus den Fehlern der Vergangenheit nichts gelernt hat. Insbesondere ihr Vorschlag, ein Bildungssparen einzuführen, dass den Staatshaushalt zugunsten von Wohlhabenden belastet, zeigt, dass sie für Elitenförderung steht. Da sie sich nicht für einen freien Zugang zur Bildung einsetzt, ist sie für dieses Amt eine Fehlbesetzung.

Persönliche Werkzeuge