Forderungskatalog BaWü KA

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[Bearbeiten] Forderungen an den Landtag

[Bearbeiten] Kapitel I Finanzen

Wir fordern die Abschaffung aller Bildungsgebühren.
Das Land Baden-Württemberg muss eine solide Hochschulfinanzierung leisten.
Der Sanierungsrückstau muss innerhalb von fünf Jahren abgebaut werden.
Grundfinanzierung
Wir fordern das Land Baden-Württemberg und die Kommunen auf, die Grundfinanzierung für sämtliche staatlichen Bildungseinrichtungen und Tagesstätten zu erhöhen und diese unter Berücksichtigung der allgemeinen Preissteigerung jährlich anzupassen. Die ausgebliebenen Investitionen der letzten Jahre müssen ausgeglichen werden.
Mehr Mittel für neue ProfessorInnen- und MitarbeiterInnenstellen
Wir fordern das Land Baden-Württemberg auf, mehr Mittel zur Verfügung zu stellen, um bei gleicher Studierendenzahl eine bessere Betreuungsrelation in allen Fakultäten der Hochschulen zu ermöglichen. Das sollten sowohl Professoren als auch Mitarbeiter im akademischen Mittelbau sein.
Prekäre Beschäftigungsverhältnisse
Beendigung prekärer Beschäftigungsverhältnisse im Bildungswesen

[Bearbeiten] Kapitel II Mitbestimmung

Verfasste Studierendenschaft
Wir fordern die Wiedereinführung der verfassten Studierendenschaft mit folgenden Funktionen:
  • Allgemeinpolitisches Mandat
  • Satzungs- und Finanzautonomie
  • An studentische Vollversammlungen gebunden
Gleichberechtigte Gremientätigkeit
Die stimmberechtigten Sitze in den gemeinsamen Gremien von Studierenden, Professoren, akademischem Mittelbau und sonstigen Mitarbeitern müssen angemessen verteilt werden.
Die Studierendenschaft sieht sich als Vertreter aller Bachelor-, Master- und immatrikulierten Promotionsstudenten. Daher müssen Vertreter aus allen drei Untergruppen als studentische Vertreter wählbar sein.

[Bearbeiten] Kapitel III Bachelor-Master-Umstellung

Systemfrage
Wir fordern ausschließlich Masterstudiengänge mit optionalem Bachelorausstieg. Der Master muss Regelabschluss sein.
Das erste Masterstudium muss auch ein Erststudium sein.
Garantie eines Masterplatzes/Durchgängigkeit
Wenn eine Hochschule ein Master-Studium in einem bestimmten Fachbereich anbietet, muss diese Hochschule all ihren Bachelor-Studierenden dieses Fachbereichs einen Studienplatz in diesem Master-Studiengang anbieten.
Es darf keine weiteren Zulassungsbeschränkungen zum Master geben, da der Master als Regelabschluss gelten soll. Der Ausstieg mit Bachelor ist optional und bedarf eines Antrags auf Exmatrikulation.
Es soll auch vor dem Bachelor-Erwerb möglich sein, Master-Module abzulegen und diese für den Master anrechnen zu lassen.
Selbstbestimmtes Studium
Das verschulte Studium muss abgeschafft werden zugunsten der Schaffung individueller Wahlmöglichkeiten.
Verleihmodalitäten Bachelor und Master
Die Studienabschlüsse "Bachelor" und "Master" müssen geschützt werden, um zu garantieren, dass die Hochschulen das exklusive Verleihrecht besitzen.

[Bearbeiten] Kapitel IV Struktur und Gesetze

Änderungen des Landeshochschulgesetzes und der Richtlinien
Die Semesterzeiten aller deutschen Universitäten sowie im europäischen Hochschulraum müssen synchronisiert werden.
Der Senat muss mehr Kompetenzen zurückerhalten - z.B. die Struktur- und Entwicklungsplanung.
Die Veröffentlichung von Evaluationsergebnissen muss verpflichtend werden.
Der Rektor muss vom Senat gewählt werden.
Es müssen studentische Vertreter in den Hochschulrat entsendet werden.
Das Land Baden-Württemberg wird aufgefordert, Studienzeitbeschränkungen im Landeshochschulgesetz zu verbieten.

[Bearbeiten] Kapitel V Schulen

Nichteinführung der Schüler-ID
Die Schüler-ID umfasst Information über Geschlecht, Geburtsdatum, Muttersprache, Staatsangehörigkeit, Konfession, besuchten Unterricht, Sitzenbleiben, Förderschwerpunkte und Abschlüsse. Die Schüler-ID ist ein weiterer Baustein staatlicher Überwachung und daher abzulehnen.
Dreigliedriges Schulsystem
Abschaffung des dreigliedrigen Schulsystems zu Gunsten eines leistungs- und interessendifferenzierten Kurssystems mit einer großen Bandbreite an Wahlmöglichkeiten

Freie Schulwahl, auch von Privatschulen oder Schulen in Freier Trägerschaft, muss ohne zusätzliche Kosten (Schulgeld) möglich sein. Schulen sollen nicht mehr wie bisher indirekt, sondern direkt über gezahlte Steuern finanziert werden. Eltern erhalten für jedes Kind einen "Bildungsgutschein", den sie an der Schule ihrer Wahl abgeben können. Siehe:http://de.wikipedia.org/wiki/Bildungsgutschein

[Bearbeiten] Kapitel VI Sonstiges

Teilzeit
Es muss ein Teilzeit-Studium ermöglicht werden. Insbesondere Studierende, die ihr Studium durch Erwerbstätigkeit finanzieren müssen, Studierende mit Kind und Studierende aus sozial schwachen Verhältnissen sind neben ihrem Studium häufig erheblichen Belastungen ausgesetzt. Daher ist es wichtig ein Teilzeitstudium zu ermöglichen, so dass sich ein Studium flexibel den individuellen Lebensbedingungen anpassen lässt.
Doppelter Abiturjahrgang 2012
Wir fordern:
  • den Ausbau der Studienplätze in allen Fächern (bedarfsgerecht),
  • die Sicherstellung der räumlichen Unterbringung der Lehre,
  • die Sicherstellung des Wohnraums für Studierende in öffentlichen Studentenwohnheimen.
Studentenwerke
Wir fordern:
  • eine Erhöhung der Anzahl der selbstverwalteten Wohnheime,
  • eine Erhöhung der Versorgungsquote mit Wohnraum (siehe oben),
  • eine Erhöhung des Globalhaushaltes.
Persönliche Werkzeuge