Gemeinsame BaWü PM
Aus Kitbrennt
Diese Seite soll als Austauschseite für eine kooperative Formulierung einer gemeinsamen PM dienen.
[Bearbeiten] Liste der besetzten Unis
[Bearbeiten] Beschluss von Tübingen
Forderungen an das Land
- Plenum: Frage nach Ergänzung der Forderungen (z.B. Punkt: Bafög)
à Verweis auf Bundesforderung
- Seit Sonntag 3 Skypekonferenzen mit Heidelberg und Freiburg, da einheitliche Forderungen an das Land nötig
- Ergänzungen der Forderungen auf Wiki gestellt (rot markiert) und nun zur Abstimmung und Diskussion im Plenum
I. „Freie Bildung für alle, statt Eliteförderung“
- Antrag: Elitenförderung durch Exzellenzinitiative ersetzen
- Stimmungsbild für Punkt wie er steht mit Mehrheit
II. „Bildung zur Bundessache machen“
- Idee dahinter: Vereinheitlichung des Bildungssystem und erhöhte Mobilität, sowie Geldzuweisungsproblem und Studienordnungen (Mobilität für Lehrämtler und BA/MA)
- Heidelberg schlägt vor I + II zu Präambel zu formulieren, da sie zu allgemein gehalten sind
- Kritik: Zu weit gefasste Punkte
à Abstimmung I:
Präambel - allg.Zustimmung mit wenigen Gegenstimmen
Rausnehmen
Drin lassen
Umformulieren
à Abstimmung II:
Präambel - allg.Zustimmung mit wenigen Gegenstimmen
Rausnehmen
Drin lassen
Umformulieren
III. Unterpunkt zu 3 der Forderungen: „Rücknahme der Modularisierung und Erhalt des Staatsexamens in nicht modularisierter Form“
- Abstimmung zu Unterpunkt: Verlängerung der Regelstudienzeit auf 6 J. bei gleich bleibendem Inhalt à allg. Zustimmung mit wenig Gegenstimmen zu Wichtigkeit des Punktes
- Abstimmung: Beschränkung auf rote Punkte
- Abstimmung: Angenommen mit einigen Enthaltungen
IV. Unterpunkt zu 4 der Forderungen: „Abschaffung der Anwesenheitspflicht“
- wurde bereits am Montag abgestimmt und angenommen
V. Unterpunkt zu 4 der Forderungen: „Zusicherung alle Veranstaltungen die laut PO vorgesehen sind auch wahrnehmen zu können“
- Angenommen ohne Abstimmung
- Punkt ist bereits jetzt gesetzliche Grundlage
- Punkt wird gestrichen
VI. (4) Möglichkeit individueller Schwerpunktsetzung im Studium: Mehr Wahlfreiheit im Studium
- Ergänzungsantrag: „weniger Pflichtkurse“
à angenommen mit wenigen Enthaltungen
VII. (4) Kritische Wissenschaften und Ende der Verschulung
- Änderungsantrag auf Umformulierung
IX. (6) Aufhebung des Solidarpaktes und Einführung einer bedarfsgerechten Finanzierung
- Erklärung: Zw. Land und Uni: Kein Stellenabbau an Unis in nächsten 10 J. aber auch kein neues Geld mehr
à Angenommen ohne Abstimmung
X. (7) (Sperrminorität für die Studierenden)
- entspricht Vetorecht einer verfassten Studierendenschaft bei geschlossener Gegenstimme
à Angenommen ohne Abstimmung
XI. 8 Keine Kommerzialisierung in Aufbau, Organisation und Aufbau von Lehrinhalten der Hochschule
- Änderungsantrag auf Präambel Integration
- Abstimmung: Integration in Präambel oder so lassen mit Zustimmung bei wenigen Gegenstimmen
XII (9) Kleinere Seminare und Vorlesungen durch Aufstockung des Lehrpersonals
à Angenommen ohne Abstimmung
XIII (9) Einstellung von Psychologen und Sozialpädagogen
- Antrag auf Rückgabe an HD, da nicht klar ist, was damit genau gemeint ist
à Ausbau des Punktes durch HD
XIV 10 Einheit von Forschung und Lehre statt Exzellenzinitiative
à Änderungsantrag: Einheit für Forschung und Lehre, statt Forschungsprofessuren und Lehrveranstaltungen à angenommen mit wenigen Enthaltungen
à Änderungsantrag: Ergänzung:
Dem inbegriffen soll die Forschung nicht zum Nachteil der Lehre geforert werden angenommen
à Änderungsantrag für Punkt 11: Ergänzung „aller Beschäftigungssituationen“
[Bearbeiten] Vorschlag Nr 2 aus Heidelberg, 17:35 Uhr
1. Freie Bildung für alle – statt Elitenförderung
2. Bildung zur Bundessache machen
3. Reform des Bolognaprozesses
- Überarbeitung Bachelor / Master, wobei die Studierenden mit einbezogen werden müssen
- Abschaffung des Bachelors als Regelabschluss
- Verlängerung der Regelstudienzeit auf insgesamt 6 Jahre: 4 Jahre Bachelor und 2 Jahre Master
- Vereinheitlichung der Leistungsanerkennung des Bachelor zur Verbesserung der Mobilität in Deutschland
- Überarbeitung des ECTS-Systems
- Keine Zulassungsbeschränkungen für Masterstudiengänge, allen BachelorabsolventInnen soll ein Masterplatz zur Verfügung stehen
- Rücknahme der Modularisierung und Erhalt des Staatsexamens in nicht modularisierter Form
4. Möglichkeit, das Studium frei zu gestalten
- Ersatzlose Streichung aller Bestimmungen, die Berufstätige auf ein ihrer Ausbildung „fachlich entsprechendes“ Studium festlegen
- Abschaffung der Anwesenheitspflicht
- Zusicherung, alle Veranstaltungen, die laut Prüfungsordnung vorgeschrieben sind, wahrnehmen zu können
- Keine vorgegebene Studiendauer
- Möglichkeit individueller Schwerpunktsetzung im Studium: Mehr Wahlrfreiheit
- Kritische Wissenschaften
- Ende der Verschulung
5. Freier Zugang zu allen Bildungseinrichtungen
- Abschaffung sämtlicher Bildungsgebühren
- Abschaffung der Zulassungsbeschränkungen
6. Finanzen
- Ausfinanzierung aller Bildungseinrichtungen durch das Land
- Aufhebung des Solidaritätspaktes und Einführung einer bedarfsgerechten Finanzierung
- Abbau des Sanierungsrückstaus innerhalb von 5 Jahren
7. Demokratisierung des Bildungssystems
- Transparenz: Akteneinsichtsrecht für einzelne Gremienmitglieder
- Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft mit allgemeinpolitischem Mandat, Satzungsautonomie und Finanzautonomie, die an die Studierendenversammlung gebunden ist
- Stärkung des Senats als letztes beschlussfassendes Gremium, Verteilung der Senatssitze in Drittel/-Viertelparität
o Wahl des Rektors duch den Senat
- Drittel-/Viertelparität in allen beschließenden Hochschulgremien und Kommissionen (Sperrminorität für die Studierenden)
8. Keine Kommerzialisierung in Aufbau, Organisation und Lehrinhalten der Hochschule
9. Verbesserung der Lehr- und Lernbedingungen
- Kleinere Seminare und Vorlesungen, durch Aufstockung des Lehrpersonals - Einstellung von Psychologen und Sozialpädagogen - Sicherstellung der räumlichen Unterbringung der Lehre - Ausbau der Studienplätze in allen Fächern (bedarfsgerecht)
10. Einheit von Forschung und Lehre statt Exzellenzinitiative
11. Beendigung prekärer Beschäftigungssituationen in der Lehre
12. Studentische Freiräume
- Erhöhung der selbstverwalteten Wohnräume - Selbstverwaltete StudierendenhäuserSicherstellung des Wohnraums für Studierende
Lehramt:
- Im Gesetzestext § 15 Abs. 3 GymPO I soll an Stelle der Wörter „es überwiegend allein versorgen“ eine sprachliche Regelung getroffen werden, die es beiden Eltern, egal ob leibliche oder Adoptiveltern sowie vom Jugendamt anerkannte Erziehungsberechtigte, ermöglicht, Prüfungsleistungen nach Ablauf der in dieser Prüfungsordnung hierfür vorgesehenen Fristen abzulegen. - Bei der Bewertung des Praxissemester muss die Meinung Mehrerer einfließen, Mentor, Fachlehrer, Betreuungslehrer, eigene Einschätzung. Bei Nichtbestehen sollte man die Möglichkeit haben, in einer vierwöchigen Verlängerung, bei einem bisher unbeteiligten Betreuungslehrer, die geforderten Kompetenzen nachzuweisen. - Der Assistent-Teacher wird weiterhin als bestandenes Praxissemester anerkannt, evtl. soll das Nachholen der begleitenden pädagogischen und didaktischen Studien obligatorisch gemacht werden. - Die zu erwerbenden fachspezifischen Leistungspunkte sollen dahingehend gekürzt werden, dass sie nicht den bisher bestehenden (bisherige PO von 2001) fachspezifischen Anteil des Studiums übersteigen. - Die Bundeswehr und ihre Verbände dürfen sich auf UniGelände insbesondere auf Karrieremessen nicht als Arbeitgeber präsentieren und auch sonst keine Werbung für sich machen. - Mehr Fachdidaktik, mehr Pädagogik und eigene fachliche Veranstaltungen
[Bearbeiten] Noch zu diskutieren
1. Aufsichtsrat
- In den § 20 zum Aufsichtsrat der Universitäten ist aufzunehmen, dass die externen Mitglieder des Aufsichtsrats das gesamte gesellschaftliche Spektrum abbilden müssen
ODER
- Abschaffung der Hochschulräte
- Studierende, Mittelbau und nichtwissenschaftlicher Dienst in den Hochschulrat (IST DAS NICHT BEREITS SO?)
2. Zwangsweise Veröffentlichung von Evaluationsergebnissen (WELCHE EVALUATIONSERGEBNISSE?)
3. Drittel-/Viertelparität in Gremien
4. Froderungen der SchülerInnen mit rein?
[Bearbeiten] Erster Vorschlag fuer allgemeine Landesforderungen
1. Reform von Bachelor und Master
a. Master als Regelabschluss/ keine Zulassungsbeschränkung
b. Flexiblere Studienzeiten
c. Vereinheitlichung der Leistungsanerkennung
d. Überarbeitung des ECTS Systems
2. Studiengebühren abschaffen
3. Verfasste Studierendenschaft
a. Allgemeinpolitisches Mandat
b. Satzungs- und Finanzautonomie
c. An studentische Vollversammlungen gebunden
4. LHG
a. Synchronisierung der Semesterzeiten
b. Mehr Kompetenzen zurück an den Senat
i. Struktur- und Entwicklungsplanung
c. Student, Mittelbau und nichtwissenschaftlicher Dienst in den Hochschulrat (Abschaffung der externen Mehrheit?)
d. Zwangsweise Veröffentlichung von Evaluationsergebnissen
e. Rektorenwahl durch den Senat
5. Finanzen
a. Solide Hochschulfinanzierung durch das Land
b. Abbau des Sanierungsrückstaus innerhalb von 5 Jahren
6. 2012
a. Ausbau der Studienplätze in allen Fächern (bedarfsgerecht)
b. Sicherstellung der räumlichen Unterbringung der Lehre
c. Sicherstellung des Wohnraums für Studierende
7. Gremientätigkeit
a. Viertelparität
b. Weiterbestehen der Wählbarkeit von Gremienmitgliedern beim Übergang von BA zu MA
8. Studentenwerke
a. Erhöhung der selbstverwalteten Wohnheime
b. Erhöhung der Versorgungsquote mit Wohnraum (siehe 6b)
c. Erhöhung des Globalhaushaltes
9. Akteneinsichtsrecht für einzelne Gremienmitglieder
[Bearbeiten] Forderungen aus Freiburg
Diese ersten Forderungen unterliegen der Prozesshaftigkeit und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Gerechte Anerkennung von Studienleistungen
- Eines der proklamierten Ziele des Bologna-Prozesses war die Schaffung eines einheitlichen europäischen Hochschulraums, in dem sich jedeR Studierende möglichst frei bewegen und studieren kann. Dieses Ziel ist gründlich verfehlt worden. Der Wechsel an eine andere Hochschule ist mit der Bachelor / Master- (und andere modularisierte Studiengänge) Umstellung massiv erschwert worden. Studienleistungen werden nicht hinreichend anerkannt. Wir fordern, dass Rahmenbedingungen geschaffen werden, in welchen eine Anerkennung von Studienleistungen von deutschen wie ausländischen Hochschulen ohne Hindernisse gewährleistet ist. Die Entscheidung für einen Hochschulwechsel bzw. ein Auslandssemester darf nicht zwangsläufig zu einer Studienzeitverlängerung führen.
Freiheitliche Gestaltung der Studiengänge
- Mit der Einführung der Bachelor-, Masterstudiengänge und anderer modularisierter Studiengänge wurden in vielen Fächern die Wahlmöglichkeiten von Veranstaltungen und Schwerpunkten des Studiums stark eingeschränkt. Den Studierenden wird damit die Möglichkeit genommen, sich mit Themen auseinanderzusetzen, die sie selbst im Zuge ihrer eigenen Studienplanung als wichtig erachten. Darum fordern wir: Studentinnen und Studenten muss von Studienbeginn an – unabhängig von Fach und angestrebtem Abschluss – die Möglichkeit gegeben werden, den größten Anteil ihrer Veranstaltungen frei wählen zu können und als Leistung nachgewiesen zu bekommen.
Vollständige Finanzierung der Hochschulen
- Die Lücken in der Finanzierung der Hochschulen haben zu Defiziten in Forschung und Lehre geführt. Diese müssen behoben werden. Deshalb fordern wir mehr öffentliche Gelder für bessere Betreuung, bessere Raum- und Sachmittelausstattung und Unabhängigkeit für Forschung und Lehre.
Abschaffung von Bildungsgebühren
- Bildungsgebühren sind unsozial. Deshalb fordern wir die sofortige Abschaffung aller Bildungsgebühren an öffentlichen Bildungsinstitutionen, insbesondere der Studiengebühren, sowie eine gesetzlich verankerte Gebührenfreiheit von Bildung. Entstehende Mittelausfälle sind durch öffentliche Gelder auszugleichen. Desweiteren fordern wir die Sicherung einer ausreichenden Bildungsfinanzierung für alle ohne Einschränkung.
Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft
- 1974 wurden die offiziellen Studierendenvertretungen in Bayern und 1977 in Baden-Württemberg mundtot gemacht, indem ihnen Äußerungen außerhalb der musischen, sportlichen und kulturellen Belange der Studierenden verboten und ihnen die Möglichkeiten zur Selbstorganisation genommen wurden. Zudem wurden ihnen ihre Finanzmittel entzogen. Daher fordern wir die Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaften mit Satzungshoheit, Finanzhoheit und politischem Mandat, um den Studierenden die ihnen zustehenden Freiräume für die Wahrnehmung und Vertretung ihrer Interessen zu geben.
Minderung des Leistungsdrucks
- Die Einführung modularisierter Studiengänge im Rahmen der Bologna-Reform hat die Belastung für Studierende erheblich verstärkt. Dies ist dem zunehmenden Leistungsdruck z.B. durch eine höhere Prüfungsfrequenz geschuldet. Daraus können psychische wie physische Probleme resultieren. Eine tief gehende und kritische Auseinandersetzung mit Studieninhalten wird erschwert, zeitliche Freiräume für Engagement außerhalb des Studiums werden enorm verkleinert und die freie und kreative Entfaltung der eigenen Persönlichkeit wird unmöglich. Daher fordern wir, die Studienpläne zu entzerren und den Prüfungsdruck zu vermindern.
Demokratische Hochschule
- Unter einer demokratischen und selbstbestimmten Hochschule verstehen wir eine Institution mit einer einzig aus sich und ihren Mitgliedern heraus organisierten Struktur zur Entscheidungsfindung. Daraus ergibt sich die Abschaffung des Hochschulrats und in der Folge die Wiedereinführung des akademischen Senats als höchstes beschlussfassendes Gremium. Die Verteilung der demokratischen Mitbestimmungsrechte sollte sich grundsätzlich an der Anzahl der Mitglieder der verschiedenen Statusgruppen der Hochschule orientieren und sie mit vollem Stimmrecht ausstatten. Daher fordern wir vom Land, den studentischen Stimmenanteil in allen Gremien entsprechend des Bundesverfassungsgerichtsbeschlusses von 1973 auf das maximal Mögliche zu erhöhen. Das Prinzip der demokratischen Hochschule verlangt ebenso, dass eingesetzte Arbeitsgruppen etc., z.B. zur konzeptionellen Er- und Überarbeitung von Studiengängen, zu entsprechend angemessenen Teilen mit Studierenden besetzt werden. Wir fordern dies an sämtlichen Hochschulen in staatlicher und kirchlicher Trägerschaft umzusetzen.
Diese Forderungen wurden basisdemokratisch im vollbesetzten AudiMax von allen teilnehmenden Studierenden formuliert und beschlossen.
II.) Forderungen an die Regierung des Landes Baden-
Württemberg
II.1.) Forderungen bezüglich der Hochschulfinanzierung
Die Lücken in der Finanzierung der Hochschulen haben zu Defiziten in Forschung und Lehre geführt. Diese müssen behoben werden. Deshalb fordern wir – insbesondere vom Land Baden-Würt-temberg – mehr öffentliche Gelder für bessere Betreuung, bessere Raum- und Sachmittelausstattung und Unabhängigkeit für Forschung und Lehre.
II.2.) Forderung nach der Abschaffung von Hochschulzulassungsverfahren und dem Ausbau der Studienplätze Das Grundgesetz garantiert das Recht auf freie Berufswahl. Es ist Aufgabe der Länder ausreichend Studienplätze zur Verfügung zu stellen. Überschreitet die Anzahl der StudienbewerberInnen die Anzahl der Studienplätze, so dürfen Zulassungsverfahren einzig dem Zwecke dienen, kurzfristig eine möglichst gerechte, d.h. am zu erwartenden Studienerfolg orientierte Verteilung sicherzustellen. Langfristig sind alle Zulassungsverfahren abzuschaffen 1.1. Die Landesregierung wird aufgefordert diesen Grundsatz gesetzlich zu fixieren. Zusätzlich ist insbesondere a)die Kostenfreiheit von Zulassungsverfahren für die BewerberInnen, b)ihre wissenschaftliche Begleitung und Kontrolle, c)die Übernahme der den Hochschulen entstehenden finanziellen Belastungen gesetzlich zu fixieren. 2.2. §6, Abs. 2 Satz 4 des Hochschulzulassungsgesetzes: „[…] Ab dem Wintersemester 2011/2012 muss das Ergebnis einesStudierfähigkeitstest oder Auswahlgesprächs berücksichtigt werden […]“ ist ersatzlos zustreichen. 3.3. Es sind Regelungen zu treffen, die die finanziellen und zeitlichen Belastungen der BewerberInnen auf ein Minimum reduziert.
II.3.) Forderung nach Verlängerung der Regelstudienzeit in den Bachelor-/ Master-Studiengängen Wir fordern das Land Baden-Württemberg dazu auf, die Regelstudienzeit der Bachelor-/ Master-Studiengänge fächerspezifisch zu erhöhen, allgemein jedoch auf mindestens 12 Semester, um die reale Möglichkeit zu schaffen, achtsemestrige Bachelorstudiengänge zum Regelfall zu machen. Die Beibehaltung der auf vier Semester konzipierten Masterstudiengänge ist dabei absolut notwendig. Dadurch wird die Gleichwertigkeit des Bachelorabschlusses mit dem Diplom einer Universität gewährleistet, wie es in den angelsächsischen Ursprungsländern des Bachelor-/ Master-Systems ohnehin der Fall ist. Außerdem sehen wir dadurch die Möglichkeit gegeben, das proklamierte Ziel des Bolognaprozesses zu verwirklichen, mit dem Abschluss eines Bachelorstudienganges tatsächlich sofort in einen Beruf einsteigen zu können. Darüber hinaus ist ein achtsemestriges Bachelor-Studium Voraussetzung, um zum Beispiel in den USA und in Kanada einen Master absolvieren zu können. Es ist selbstverständlich, dass dieser Änderungsprozess nur auf europaweiter Ebene gelingen kann, da durch eine lediglich lokal begrenzte Verlängerung und Verbesserung der Bachelorstudiengänge die Mobilität der Studierenden erheblich beeinträchtigt wird.
II.4.) Forderung nach Masterplätzen für alle BachelorabsolventInnen Bachelorabschlüsse sind den alten Magister- und Diplomstudiengängen u.a. aufgrund der kürzeren Dauer und des begrenzteren Umfangs nicht gleichwertig. In anderen Ländern, z.B. der Schweiz, hat jedeR BachelorabsolventIn Anspruch auf ein konsekutives Masterstudium. Eine Beschränkung der Masterplätze ist Ausdruck des Bestrebens der Landesregierung im Bildungssektor Geld zu sparen. Dies führt in vielen Fächern zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck unter den Studierenden um unzureichend vorhandene Masterplätze. Der Master ist für den Zugang zu vielen gesetzlich geregelten Berufen (z.B. im Fach Psychologie) eine Voraussetzung. Dies erhöht neben der starken Verschulung und hohen Prüfungslast den Leistungsdruck noch zusätzlich. Wir fordern daher, diesen erheblichen Missstand der Reform zu korrigieren und allen Bachelorstudierenden die Möglichkeit eines Masters in ihrem Fach zu garantieren.
II.5.) Forderungen bezüglich eines besseren Lehramtsstudienganges Wir fordern grundsätzlich eine breite gesellschaftliche Debatte über die Ziele des Lehramtsstudiums, um die Umstellung sowie Modularisierung daran zu orientieren. Wir fordern die bundesweit garantierte Durchlässigkeit des Lehramtsstudiums. Bis zu dessen Realisierung muss die bundesweite Anerkennung der Abschlüsse und Studienleistungen gewährleistet sein, um die Mobilität der angehenden LehrerInnen zu fördern und zu erleichtern. Wir fordern die schnellstmögliche Erarbeitung eines Konzepts zur Qualitätssicherung der Lehramtsstudiengänge.
II.6.) Forderung nach Schaffung bezahlbarer Wohnräume für Studierende Freiburg hat im bundesweiten Vergleich sehr hohe Mietpreise. Zudem besteht ein akuter Mangel an kostengünstigem Wohnraum. Die große Mehrheit der Studierenden, darunter auch sehr viele ausländische, die einen Wohnheimplatz beantragen, wird abgewiesen. Die Notunterkünfte, die normalerweise nur kurz zu Semesterbeginn benötigt werden, waren dieses Jahr so überlaufen, dass manche Studierende nicht einmal dort einen Platz erhielten. Selbst jetzt, fast zwei Monate nach Vorlesungsbeginn, befinden sich immer noch zahlreiche Studierende auf Wohnungssuche. Dieses Problem wird sich 2012 auf Grund der doppelten Anzahl der AbiturientInnen deutlich verstärken. Im Rahmen der Programme „Hochschulpakt 2020“ und „Hochschule 2012“ wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche neue Studiengänge sowie zusätzliche Studienplätze in bestehenden Studiengängen eingerichtet. Leider hat es das Land versäumt, entsprechend der gestiegenen Studierendenzahlen die soziale Infrastruktur an den Hochschulen auszubauen. Stattdessen wurden sogar bestehende Förderprogramme gekürzt. Es darf nicht sein, dass die Miete für neue, staatlich subventionierte Wohnheimzimmer bei etwa 300 Euro anfangen. Wir fordern das Land daher auf hier umzusteuern. Insbesondere halten wir einen massiven Ausbau der Unterstützung der Studentenwerke bei der Schaffung kostengünstigen Wohnraums für dringend erforderlich.
II.7.) Forderung nach Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Universitätsbeschäftigten Wir fordern eine Verbesserung der Stellensituation, um den gewachsenen Anforderungen durch Zunahme der Studierendenzahlen, Umstellung auf Bachelor-/ Masterstudiengänge und Zunahme der Drittmitteleinwerbungen einigermaßen gerecht zu werden. Durch den Solidarpakt gibt es nicht nur keine neuen Stellen, sondern die Stellen wurden in den Jahren 1997 – 2006 um 10 % gekürzt. Des Weiteren fordern wir eine Verbesserung der Bezahlung für die Beschäftigten im Hochschulbereich gemäß des Tarifvertrags aus dem Jahr 2006 unter Berücksichtigung der besonderen Rahmenbedingungen in hochinnovativen Bereichen der Universität. Mit Nachdruck fordern wir eine Verbesserung der Mitbestimmungsrechte des Personalrats, insbesondere im Bereich der WissenschaftlerInnen, da in diesem Bereich in Baden-Württemberg die Mitbestimmungsrechte, z.B. bei Einstellung und Kündigung, nicht gegeben sind. Ebenso fordern wir einen Tarifvertrag für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte mit besserer Bezahlung und besseren Arbeitsbedingungen, z.B. Vertragslaufzeiten von mindestens einem Jahr.
II.8.) Abschaffung von Studiengebühren Studiengebühren sind aus gesellschafts-, sozial- und bildungspolitischen Gründen abzulehnen. Sie lösen kein einziges Problem, sondern verschärfen die Krise des Bildungssystems. 1. Studiengebühren befördern die Privatisierung sozialer Risiken. Bildung wird nicht mehr als ein öffentliches Gut gesehen, dessen Nutzung als allgemeines Recht gilt, sondern als zu erwerbende und zu bezahlende Dienstleistung, mit der jedeR Einzelne in sein/ihr „Humankapital” investiert. In diesem Sinne sind Studiengebühren integraler Bestandteil des neoliberalen Politikmodells, dessen Ziel es ist, außer Bildung auch z.B. Beschäftigung, Gesundheit, Altersvorsorge und andere gesellschaftliche Aufgaben auf den/die Einzelne/n abzuwälzen. Deswegen betrifft die Studiengebühren- debatte nicht nur Studierende. Sie hat vielmehr eine gesellschaftliche Stellvertreterfunktion, um die Akzeptanz einer generellen privaten Kostenbeteiligung für alle weiterführenden Bildungswege (nach der allgemeinen Schulpflicht) zu erproben und perspektivisch durchzusetzen.
2. Die sozialen Wirkungen und Steuerungseffekte von Studiengebühren sind gesellschaftlich schädlich. Studiengebühren fördern ein antisoziales und entsolidarisierendes persönliches Bildungsverhalten und verstärken die gesellschaftliche Verantwortungslosigkeit des Wissenschaftssystems. So genannte “bildungsferne” Schichten werden noch stärker von weiterführender Bildung abgeschreckt.
3. “Sozialverträgliche” Studiengebühren kann es nicht geben! Das ist ein Widerspruch in sich. Jede Verkoppelung von Bildungschancen mit der – strukturell ungleichen – privaten Einkommens- und Vermögensverteilung in der Gesellschaft reproduziert die entsprechende Ungleichheit in der Bildung. Dieser Ausgangslage kann auch kein noch so ausgefeiltes Darlehenssystem entgegenwirken, wie die Entwicklung des BAföG anschaulich zeigt. Studiengebühren verschärfen daher die soziale Selektionswirkung des Bildungssystems und verschleiern zugleich die politische Verantwortung dafür.
4. Die Behauptung, Studiengebühren würden die Entscheidungsposition von Studierenden innerhalb der Institution Hochschule stärken, ist falsch. Das Gegenteil ist der Fall. Studiengebühren ersetzen Rechts-, Beteiligungs- und Mitwirkungsansprüche durch ein privates Marktverhältnis zwischen Verkäufern und Kunden. Die neue “Freiheit” der Studierenden wäre daher lediglich negativer Natur. Sie würde sich auf die Möglichkeit beschränken, zwischen Angeboten wählen zu können, auf deren Zustandekommen sie nicht den geringsten Einfluss haben. Wenn etwa Studierende nur noch als KundInnen, nicht mehr als Mitglieder der Universität betrachtet werden, haben sie konsequenterweise auch keinen Anspruch mehr auf selbstverwaltete Strukturen oder Sitz und Stimmrecht in den Hochschulgremien. Deswegen fordern wir: die grundsätzliche individuelle Kostenfreiheit für alle weiterführenden Bildungswege. Dies bezieht sich nicht nur auf die Ablehnung der direkten Erhebung von Studiengebühren, sondern auch auf alle Modelle von Bildungsgutscheinen und privatem Bildungssparen; das eindeutige gesetzliche Verbot von Studiengebühren im HRG und in den Länderhochschulgesetzen. Dieses Verbot muss sich auch auf Verwaltungs-, Zweitstudiums-, Aufbau-/Ergänzungs-/Erweiterungsstudiums-, Langzeitstudiums- und Promotionsstudiumsgebühren erstrecken; den Ausstieg der Bundesländer aus Modellversuchen, komplementär zu den staatlichen Hochschulen kleine private oder halbprivate Elitehochschulen zu betreiben, die mit umfangreichen öffentlichem Mitteln subventioniert werden und die Infrastruktur staatlicher Hochschulen mitnutzen, aber dennoch erhebliche Studiengebühren verlangen. die grundsätzliche Gleichstellung und gegenseitige Durchlässigkeit allgemeiner, sog. beruflicher und akademischer Bildungswege. Dies erfordert etwa die Abschaffung von privaten Gebühren für Ganztagsberufsschulen und MeisterInnenausbildung. die Umsetzung und Einhaltung des 1973 ratifizierten internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, in dem sich die Bundesregierung zur allmählichen Einführung der Unentgeltlichkeit von Hochschulbildung verpflichtet hat (vgl. auch den Passus im Artikel 26 der Menschenrechtsdeklaration der UNO, Dezember 1948).
[Bearbeiten] Forderungen aus Heidelberg
Weil in der Universität und der Schule die tatsächlichen Probleme unserer Bildung und Gesellschaft nicht themati- siert werden, und unsere Unzufriedenheit - auch nach dem Bildungsstreik- nicht ernst genommen wird, nehmen wir uns den Freiraum, unsere Probleme ausführlich zu diskutie- ren. Wir rufen alle Studierenden auf, mit uns und den Kommili- tonInnen in Österreich und bundesweit gemeinsam an Al- ternativen, Lösungen und Auswegen zu arbeiten!
* Freie Bildung für alle
Keine Bildungsgebühren!
Keine Zugangsbeschränkungen!
* Überarbeitung Bachelor / Master
Abschaffung des Bachelors als Regelabschluss!
Master für alle!
* Demokratisierung des Bildungssystems
Mehr Mitbestimmung an der Universität
und angemessene Repräsentation der Studierenden
Einführung der Verfassten Studierendenschaft!
Keine Kommerzialisierung in Aufbau, Organisation
und Lehrinhalten der Universität!
* Verbesserung der Lehr- und Lernbedingungen
Aufstockung des Lehrpersonals!
Einheit von Forschung und Lehre statt Exzellenzinitiative!
Beendigung prekärer Beschäftigungssituationen
in der Lehre!
Studentische Freiräume!
[Bearbeiten] Forderungen aus Karlsruhe
[Bearbeiten] Version beschlossen vom Karlsruher Plenum
Kursiver Text: Hinzugefügt
1. Reform von Bachelor und Master
a. Master als Regelabschluss/ keine Zulassungsbeschränkung
b. Flexiblere Studienzeiten
c. Vereinheitlichung der Leistungsanerkennung
d. Überarbeitung des ECTS Systems
2. Studiengebühren Bildungsgebühren abschaffen
3. Verfasste Studierendenschaft
a. Allgemeinpolitisches Mandat
b. Satzungs- und Finanzautonomie
c. An studentische Vollversammlungen gebunden
4. LHG
a. Synchronisierung der Semesterzeiten aller deutschen Universitäten sowie im europäischen Hochschulraum.
b. Mehr Kompetenzen zurück an den Senat
i. Struktur- und Entwicklungsplanung
c. Student, Mittelbau und nichtwissenschaftlicher Dienst in den Hochschulrat (Abschaffung der externen Mehrheit?)
d. Zwangsweise Veröffentlichung von Evaluationsergebnissen
e. Rektorenwahl durch den Senat
5. Finanzen
a. Solide Hochschulfinanzierung durch das Land
b. Abbau des Sanierungsrückstaus innerhalb von 5 Jahren
6. 2012
a. Ausbau der Studienplätze in allen Fächern (bedarfsgerecht)
b. Sicherstellung der räumlichen Unterbringung der Lehre
c. Sicherstellung des Wohnraums für Studierende in öffentlichen Studentenwohnheimen
7. Gremientätigkeit
a.Viertelparitätangemessene Verteilung der Sitze b. Weiterbestehen der Wählbarkeit von Gremienmitgliedern beim Übergang von BA zu MA
8. Studentenwerke
a. Erhöhung der Anzahl der selbstverwalteten Wohnheime
b. Erhöhung der Versorgungsquote mit Wohnraum (siehe 6b)
c. Erhöhung des Globalhaushaltes
9. Akteneinsichtsrecht für einzelne Gremienmitglieder Alle Mitglieder der Hochschule erhalten gebührenfreie Einsicht in alle Unterlagen und Akten der Universität und deren Einrichtungen, sofern dies nicht gegen geltendes Recht verstößt
[Bearbeiten] Kommentare zu den Änderungen
2. Wir wollen Bildungsgebühren statt Studiengebühren. Bildungsgebühren ist alles was man für die Uni zahlt.
7. Gremientätigkeit
a. Viertelparität würde zu Grabenkämpfen der beteiligten führen
8. Studentenwerke
a. wir hätten gerne wegen der lieben Klarheit Anzahl der Wohnheime
Skype Kontakt: kabrennt
[Bearbeiten] Forderungen aus Konstanz
* Chancengleichheit im Bildungssystem
o die Abschaffung von Studiengebühren und die gesetzlich verankerte Gebührenfreiheit von Bildung! (finanzielle Unabhängigkeit der Studierenden – ohne Kredite)
o die Ganztagsschule, Schule muss Lebensraum sein
o eine längere gemeinsame Schulzeit (gegen das 3-gl. Schulsystem in der derzeitigen Form)
* Verbesserung der Lehr- und Lernbedingungen
o mehr Geld für Bildung (mindestens auf EU-Standard)
o eine bessere didaktische Ausbildung für Lehrer, (Dozenten) und Professoren
o kleinere Klassen, Seminare und Vorlesungen, durch Einstellung zusätzlicher Lehrkräfte, Psychologen und Sozialpädagogen (nach finnischem Vorbild)
o bessere, alternative Lehr- und Unterrichtsformen
o Mehr Fachdidaktik, mehr Pädagogik und eigene fachliche Veranstaltungen für Lehrämtler
o G9 für das Lernen statt G8 für die schnelle Heranzüchtung von Arbeitskräften
o (freie Bildung ohne inhaltliche Einflussnahme durch fremde Interessensgruppen (z.B. Kirche, Wirtschaft, Parteien)
* Abschaffung von Bachelor/Master in der derzeitigen Form
o einen diplomäquivalenten Abschluss für alle
o das Ende von Verschulung
o eine tatsächliche Umsetzung der Mobilität zwischen den Hochschulen!
o die Möglichkeit individueller Schwerpunktsetzung im Studium – Mehr Wahlfreiheit!
o Kritische Wissenschaften
* Demokratisierung
o gesetzlich verankerte Mitbestimmung von SchülerInnen und StudentInnen
o die Drittelparität in der Schulkonferenz
o Mehr Mitbestimmung bei der Einstellung neuer Lehrkräfte
o die Abschaffung des Universitätsrats
o Verfasste Studierendenschaften mit allgemeinpolitischem Mandat
o Mindestens 30% Anteil Studierender in entscheidenden Gremien (+ Sperrminorität)
[Bearbeiten] Forderungen aus Stuttgart
skype-kontakt: stuttgart-besetzt
landesweite Forderungen
Demokratie verwirklichen!
An der Universität muss ein Prozess der Demokratisierung iniziiert werden. Dazu gehören Transparenz, Autonomie der Studierendenschaft und eine gerechte Mitbestimmung. Deshalb fordern wir die Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft, um die Autonomie der Studierendenschaft wiederherzustellen. Um ein gerechtes Mitspracherecht und die demokratischen Grundlagen der Universität zu wahren, fordern wir die sofortige Abschaffung der Hochschulräte und die Stärkung des Senats als letztes beschlussfassendes Gremium. Der Senat muss alle Teile der Gruppenhochschule angemessen vertreten, dazu fordern wir die drittelparitätische Verteilung der Senatssitze.
Reform des Bologna Prozesses
Die BA/MAStudiengänge müssen reformiert werden. Um die Reform der Reform gerecht zu gestalten, müssen die Studierenden in den Reformprozess mit einbezogen werden. Dazu fordern wir die Rücknahme der Modularisierung und die Möglichkeit das Studium frei zu gestalten. Dazu gehört auch die Abschaffung der Anwesenheitspflicht. Unabhängig davon fordern wir den Erhalt des Staatsexamens in nicht modularisierter Form und die rechtliche Zusicherung, alle Veranstaltungen, die laut Prüfungsordnung vorgeschrieben sind,wahrnehmen zu können.
Fairer Zugang zu Bildung
Wir fordern, dass jedem BachelorabsolventIn ein Masterplatz zusteht. Desweiteren sollen die Studierenden nicht durch eine vorgegebene Studiendauer in ihrer Freiheit eingeschränkt werden. Um einen freien und gleichen Zugang zu Bildung zu gewähren, müssen alle Formen der Studiengebühren abgeschafft werden. Die Finanzierung der Universität muss das Land gewährleisten, dazu fordern wir die Aufhebung des sogenannten Solidaritätspaktes und die Einführung einer bedarfsgerechten Finanzierung.
DAS BESETZENDE KOLLEKTIV
[Bearbeiten] Forderungen aus Tübingen
[Bearbeiten] Forderungen an die Landesregierung
- Abänderung des §59 dahingehend, dass auch Menschen mit einer abgeschlossenen Lehre zur Aufnahmeprüfung für ein Hochschulstudium zugelassen werden.1b. Ersatzlose Streichung aller Bestimmungen, die Berufstätige auf ein ihrer Ausbildung „fachlich entsprechendes“ Studium festlegen.
- Ausreichend Masterplätze für alle Bachelorabsolvent_innen
- Eine Verlängerung der Regelstudienzeit der neuen Studiengänge, bei gleichem Inhalt, auf insgesamt 6 Jahre (4 Jahre Bachelor und 2 Jahre Master).
- Vereinheitlichung der Leistungsanerkennung des Bachelor zur Verbesserung der Mobilität in Deutschland.
- Überarbeitung des ECTS-Systems.
- Wir fordern eine verfasste Studierendenschaft mit allgemeinpolitischem Mandat, Satzungsautonomie und Finanzautonomie, die an Studierendenvollversammlung (also die Basis) gebunden ist. (Dies und die Wege zur Gewährleistung wird in der Satzung festzuschreiben sein.)Damit einhergehend fordern wir die Festlegung der Viertelparität in allen beschließenden Hochschulgremien und den Kommissionen.
- In den § 20 zum Aufsichtsrat der Universitäten ist aufzunehmen, dass die externen Mitglieder des Aufsichtsrats das gesamte gesellschaftliche Spektrum abbilden müssen.
- Man darf nicht aufgrund zu langer Studiendauer exmatrikuliert werden. Fristen für das Ablegen von Prüfungen entfallen.
[Bearbeiten] Lehramt:
- Im Gesetzestext § 15 Abs. 3 GymPO I soll an Stelle der Wörter „es überwiegend allein versorgen“ eine sprachliche Regelung getroffen werden, die es beiden Eltern, egal ob leibliche oder Adoptiveltern sowie vom Jugendamt anerkannte Erziehungsberechtigte, ermöglicht, Prüfungsleistungen nach Ablauf der in dieser Prüfungsordnung hierfür vorgesehenen Fristen abzulegen.
- Bei der Bewertung des Praxissemester muss die Meinung Mehrerer einfließen, Mentor, Fachlehrer, Betreuungslehrer, eigene Einschätzung. Bei Nichtbestehen sollte man die Möglichkeit haben, in einer vierwöchigen Verlängerung, bei einem bisher unbeteiligten Betreuungslehrer, die geforderten Kompetenzen nachzuweisen.
- Der Assistent-Teacher wird weiterhin als bestandenes Praxissemester anerkannt, evtl. soll das Nachholen der begleitenden pädagogischen und didaktischen Studien obligatorisch gemacht werden.
- Die zu erwerbenden fachspezifischen Leistungspunkte sollen dahingehend gekürzt werden, dass sie nicht den bisher bestehenden (bisherige PO von 2001) fachspezifischen Anteil des Studiums übersteigen.
- Die Bundeswehr und ihre Verbände dürfen sich auf UniGelände insbesondere auf Karrieremessen nicht als Arbeitgeber präsentieren und auch sonst keine Werbung für sich machen.
[Bearbeiten] Kosten verursachende Forderungen
Gegenfinanziert durch Einführung einer Vermögenssteuer (Gewinn ca. 2 Milliarden Euro):
- Abschaffung der Studiengebühren und Ausgleich der ausfallenden Mittel durch das Land auf Basis der Studierendenzahlen.
- Aufhebung der Rückzahlungspflicht des Bafögs
- Die Abkehr von einer Politik, die versucht die Bildung durch immer stärker autoritär organisierte Qualitätssicherungsmaßnahmen (Exzellenzinitiative, Großfakultäten, Erweiterte Rektoratskompetenzen, modularisierte Studiengänge, Akkreditierung) anstelle von demokratischer Eigenverantwortung zu sichern.
[Bearbeiten] Forderungen aus Ulm
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[Bearbeiten] Forderungen aus Weingarten
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[Bearbeiten] Forderungen aus Ravensburg
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[Bearbeiten] Forderungen aus Sigmaringen
Bildung ist ein Menschenrecht. Deswegen fordern wir
* dass Bildung zur Bundessache gemacht wird um
o ein Zentralabi zu ermöglichen
o Schwierigkeiten bei einem Umzug in ein anderes Bundesland zu vermeiden
o eine echte Mobilität zwischen Hochschulen zu schaffen
* kleinere Klassen^ für
o ein besseres Lernklima
o stressfreies Arbeiten für Schüler und Lehrkräfte
o neue Möglichkeiten des Team-Lernens
* einen Schutzschirm für Schulen
* kostenlose Bildung für alle im Sinne von
o freiem Zugang zu Kindergärten, denn diese sind die Basis aller Bildung
o Abschaffung der Studiengebühren
* Bereitstellung von aktuellen Lehrmitteln und von ordentlichen Lehrgebäuden
* mehr Investitionen in außerordentliche Lehrmittel wie die Finanzierung von Büchereien
* dass der Einfluss der Wirtschaft auf die Bildung beendet wird
* die Wiedereinführung des G9 Abiturs
* eine Demokratisierung des Bildungssystems, vor Allem an Hochschulen
* dass alle Schüler und Studenten gleichermaßen gefördert werden um die Herausbildung von vermeintlichen Eliten zu verhindern
* dass im Schulgesetz festgeschrieben wird, dass an Schulen Vollversammlungen während der Unterrichtszeit stattfinden dürfen. Angestrebt ist eine Regelung wie in anderen Ländern, nämlich 2 mal 2 Stunden pro Schuljahr.
- ^Der Lehrermangel kommt nicht von ungefähr, sondern liegt daran, dass schon vor Jahren große Teile der Absolventen oder gar ganze Jahrgänge nicht eingestellt wurden. Dass sich dann nachfolgende AbiturientInnen gegen ein Lehramtsstudium entschieden haben ist sehr gut nachvollziehbar. Da niemand Lehrer ‘herbeizaubern’ kann, fordern wir die stufenweise Rücksetzung der Klassengröße auf 25.
Auch die Kommunen können ihren Teil zu einer Verbesserung des Bildungssystems beitragen. Deswegen fordern wir:
* die Unterstützung von Hartz IV Schüler durch Teilfinanzierung
o des Mittagsessen
o der Bücher
* die Senkung oder Teilfinanzierung der Buskosten für alle Schüler
* den Ausbau und die Bereitstellung von Gebäuden und Außenanlagen
* Ausbau der Schulsozialarbeit
* eine gesunde und Abwechslungsreiche Verpflegung an Schulen
Die Anliegen von Erzieher/innen sind zurzeit:
* Höhere Personalschlüssel in Kitas * bessere Arbeitsbedingungen und bessere Bezahlung von Erzieher/innen * Gehalt in der Ausbildung zur ErzieherInn * Akademische Lehre
[Bearbeiten] Alle Forderungen zusammengefasst
So, hier sind die Forderungen aus Heidelberg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen zusammengefasst. Bitte besprecht die im Plenum und kommt morgen, Dienstag den 24.11., um 22 Uhr mit Skype online, um darüber zu sprechen. Die Städte, die noch keine Forderungen online haben: Bitte stimmt über diese Zusammenfassung ab (oder findet einen Konsens oder wie auch immer) und macht gegebenenfalls Ergänzungen, die wir dann abends in Skype besprechen.
1. Abkehr von einer Politik, die versucht die Bildung durch immer stärker autoritär organisierte Qualitätssicherungsmaßnahmen (Exzellenzinitiative, Großfakultäten, Erweiterte Rektoratskompetenzen, modularisierte Studiengänge, Akkreditierung) anstelle von demokratischer Eigenverantwortung zu sichern.
2. Reform des Bolognaprozesses
- Überarbeitung Bachelor / Master, wobei die Studierenden mit einbezogen werden müssen - Abschaffung des Bachelors als Regelabschluss - Verlängerung der Regelstudienzeit auf insgesamt 6 Jahre: 4 Jahre Bachelor und 2 Jahre Master - Vereinheitlichung der Leistungsanerkennung des Bachelor zur Verbesserung der Mobilität in Deutschland - Überarbeitung des ECTS-Systems - Keine Zulassungsbeschränkungen für Masterstudiengänge, allen BachelorabsolventInnen soll ein Masterplatz zur Verfügung stehen - Rücknahme der Modularisierung und Erhalt des Staatsexamens in nicht modularisierter Form
3. Möglichkeit, das Studium frei zu gestalten
- Ersatzlose Streichung aller Bestimmungen, die Berufstätige auf ein ihrer Ausbildung „fachlich entsprechendes“ Studium festlegen - Zusicherung, alle Veranstaltungen, die laut Prüfungsordnung vorgeschrieben sind, wahrnehmen zu können - Keine vorgegebene Studiendauer
4. Freier Zugang zu allen Bildungseinrichtungen
- Abschaffung sämtlicher Bildungsgebühren
- Abschaffung der Zulassungsbeschränkungen
- Ausfinanzierung aller Bildungseinrichtungen durch das Land
-> Aufhebung des Solidaritätspaktes und Einführung einer bedarfsgerechten Finanzierung
5. Aufhebung der Rückzahlungspflicht des Bafögs
6. Demokratisierung des Bildungssystems
- Transparenz - Angemessene Repräsentation und Autonomie der Studierendenschaft - Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft mit allgemeinpolitischem Mandat, Satzungsautonomie und Finanzautonomie, die an die Studierendenversammlung gebunden ist - Stärkung des Senats als letztes beschlussfassendes Gremium, Verteilung der Senatssitze in Drittel/-Viertelparität - Drittel-/Viertelparität in allen beschließenden Hochschulgremien und Kommissionen - In den § 20 zum Aufsichtsrat der Universitäten ist aufzunehmen, dass die externen Mitglieder des Aufsichtsrats das gesamte gesellschaftliche Spektrum abbilden müssen ODER Abschaffung der Hochschulräte UND Stärkung des Senats als letztes beschlussfassendes Gremium, Verteilung der Senatssitze in Drittel/-Viertelparität (siehe oben)
7. Keine Kommerzialisierung in Aufbau, Organisation und Lehrinhalten der Hochschule
8. Verbesserung der Lehr- und Lernbedingungen
9. Aufstockung des Lehrpersonals
10. Einheit von Forschung und Lehre statt Exzellenzinitiative
11. Beendigung prekärer Beschäftigungssituationen in der Lehre
12. Studentische Freiräume
Forderungen, speziell das Lehramt betreffend (Komplett aus Tübingen übernommen:
- Im Gesetzestext § 15 Abs. 3 GymPO I soll an Stelle der Wörter „es überwiegend allein versorgen“ eine sprachliche Regelung getroffen werden, die es beiden Eltern, egal ob leibliche oder Adoptiveltern sowie vom Jugendamt anerkannte Erziehungsberechtigte, ermöglicht, Prüfungsleistungen nach Ablauf der in dieser Prüfungsordnung hierfür vorgesehenen Fristen abzulegen.
- Bei der Bewertung des Praxissemester muss die Meinung Mehrerer einfließen, Mentor, Fachlehrer, Betreuungslehrer, eigene Einschätzung. Bei Nichtbestehen sollte man die Möglichkeit haben, in einer vierwöchigen Verlängerung, bei einem bisher unbeteiligten Betreuungslehrer, die geforderten Kompetenzen nachzuweisen.
- Der Assistent-Teacher wird weiterhin als bestandenes Praxissemester anerkannt, evtl. soll das Nachholen der begleitenden pädagogischen und didaktischen Studien obligatorisch gemacht werden.
- Die zu erwerbenden fachspezifischen Leistungspunkte sollen dahingehend gekürzt werden, dass sie nicht den bisher bestehenden (bisherige PO von 2001) fachspezifischen Anteil des Studiums übersteigen.
- Die Bundeswehr und ihre Verbände dürfen sich auf UniGelände insbesondere auf Karrieremessen nicht als Arbeitgeber präsentieren und auch sonst keine Werbung für sich machen.
Folgende Punkte müssen in den Plena nochmal besprochen werden, da sie sich widersprechen:
Tübingen:
- Abänderung des §59 dahingehend, dass auch Menschen mit einer abgeschlossenen Lehre zur Aufnahmeprüfung für ein Hochschulstudium zugelassen werden. –> Macht „Abschaffung aller Zulassungsbeschränkungen“ das überflüssig?
- In den § 20 zum Aufsichtsrat der Universitäten ist aufzunehmen, dass die externen Mitglieder des Aufsichtsrats das gesamte gesellschaftliche Spektrum abbilden müssen -> vs. Abschaffung der Hochschulräte, Senat als höchstes beschlussfassendes Gremium
Stuttgart: Drittel- vs. Viertelparität (Eigentlich 4 Statusgruppen an den Hochschulen: Studierende, ProfessorInnen, Mittelbau, Nichtwissenschaftliches Personal (Technik, Verwaltung)
