Gemeinsame BaWü PM/beschlossene Versionen
Aus Kitbrennt
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Beschluss des Tübinger Plenums
Forderungen an das Land
- Plenum: Frage nach Ergänzung der Forderungen (z.B. Punkt: Bafög)
- Verweis auf Bundesforderung
- Seit Sonntag 3 Skypekonferenzen mit Heidelberg und Freiburg, da einheitliche Forderungen an das Land nötig
- Ergänzungen der Forderungen auf Wiki gestellt (rot markiert) und nun zur Abstimmung und Diskussion im Plenum
- I. „Freie Bildung für alle, statt Eliteförderung“
- Antrag: Elitenförderung durch Exzellenzinitiative ersetzen
- Stimmungsbild für Punkt wie er steht mit Mehrheit
- II. „Bildung zur Bundessache machen“
- Idee dahinter: Vereinheitlichung des Bildungssystem und erhöhte Mobilität, sowie Geldzuweisungsproblem und Studienordnungen (Mobilität für Lehrämtler und BA/MA)
- Heidelberg schlägt vor I + II zu Präambel zu formulieren, da sie zu allgemein gehalten sind
- Kritik: Zu weit gefasste Punkte
- Abstimmung I
Präambel - allg.Zustimmung mit wenigen Gegenstimmen
- Rausnehmen
- Drin lassen
- Umformulieren
- Abstimmung II
Präambel - allg.Zustimmung mit wenigen Gegenstimmen
- Rausnehmen
- Drin lassen
- Umformulieren
- III. Unterpunkt zu 3 der Forderungen
- „Rücknahme der Modularisierung und Erhalt des Staatsexamens in nicht modularisierter Form“
- Abstimmung zu Unterpunkt: Verlängerung der Regelstudienzeit auf 6 J. bei gleich bleibendem Inhalt :;allg. Zustimmung mit wenig Gegenstimmen zu Wichtigkeit des Punktes
- Abstimmung: Beschränkung auf rote Punkte
- Abstimmung: Angenommen mit einigen Enthaltungen
- IV. Unterpunkt zu 4 der Forderungen
- „Abschaffung der Anwesenheitspflicht“
- wurde bereits am Montag abgestimmt und angenommen
- V. Unterpunkt zu 4 der Forderungen
- „Zusicherung alle Veranstaltungen die laut PO vorgesehen sind auch wahrnehmen zu können“
- Angenommen ohne Abstimmung
- Punkt ist bereits jetzt gesetzliche Grundlage
- Punkt wird gestrichen
- VI. (4) Möglichkeit individueller Schwerpunktsetzung im Studium
- Mehr Wahlfreiheit im Studium
- Ergänzungsantrag: „weniger Pflichtkurse“
- angenommen mit wenigen Enthaltungen
- VII. (4) Kritische Wissenschaften und Ende der Verschulung
- Änderungsantrag auf Umformulierung
- IX. (6) Aufhebung des Solidarpaktes und Einführung einer bedarfsgerechten Finanzierung
- Erklärung: Zw. Land und Uni: Kein Stellenabbau an Unis in nächsten 10 J. aber auch kein neues Geld mehr
- Angenommen ohne Abstimmung
- X. (7) (Sperrminorität für die Studierenden)
- entspricht Vetorecht einer verfassten Studierendenschaft bei geschlossener Gegenstimme
- Angenommen ohne Abstimmung
- XI. 8 Keine Kommerzialisierung in Aufbau, Organisation und Aufbau von Lehrinhalten der Hochschule
- Änderungsantrag auf Präambel Integration
- Abstimmung: Integration in Präambel oder so lassen mit Zustimmung bei wenigen Gegenstimmen
- XII. (9) Kleinere Seminare und Vorlesungen durch Aufstockung des Lehrpersonals
- Angenommen ohne Abstimmung
- XIII. (9) Einstellung von Psychologen und Sozialpädagogen
- Antrag auf Rückgabe an HD, da nicht klar ist, was damit genau gemeint ist
- Ausbau des Punktes durch HD
- XIV 10 Einheit von Forschung und Lehre statt Exzellenzinitiative
- Änderungsantrag
- Einheit für Forschung und Lehre, statt Forschungsprofessuren und Lehrveranstaltungen à angenommen mit wenigen Enthaltungen
- Änderungsantrag
Ergänzung: "Dem inbegriffen soll die Forschung nicht zum Nachteil der Lehre geforert werden angenommen"
- Änderungsantrag für Punkt 11
- Ergänzung „aller Beschäftigungssituationen“
[Bearbeiten] Version beschlossen vom Karlsruher Plenum
Kursiver Text: Hinzugefügt
- 1. Reform von Bachelor und Master
a. Master als Regelabschluss/ keine Zulassungsbeschränkung
b. Flexiblere Studienzeiten
c. Vereinheitlichung der Leistungsanerkennung
d. Überarbeitung des ECTS Systems
- 2.
StudiengebührenBildungsgebühren abschaffen
- 3. Verfasste Studierendenschaft
a. Allgemeinpolitisches Mandat
b. Satzungs- und Finanzautonomie
c. An studentische Vollversammlungen gebunden
- 4. LHG
a. Synchronisierung der Semesterzeiten aller deutschen Universitäten sowie im europäischen Hochschulraum.
b. Mehr Kompetenzen zurück an den Senat
i. Struktur- und Entwicklungsplanung
c. Student, Mittelbau und nichtwissenschaftlicher Dienst in den Hochschulrat (Abschaffung der externen Mehrheit?)
d. Zwangsweise Veröffentlichung von Evaluationsergebnissen
e. Rektorenwahl durch den Senat
- 5. Finanzen
a. Solide Hochschulfinanzierung durch das Land
b. Abbau des Sanierungsrückstaus innerhalb von 5 Jahren
- 6. 2012
a. Ausbau der Studienplätze in allen Fächern (bedarfsgerecht)
b. Sicherstellung der räumlichen Unterbringung der Lehre
c. Sicherstellung des Wohnraums für Studierende in öffentlichen Studentenwohnheimen
- 7. Gremientätigkeit
a.Viertelparitätangemessene Verteilung der Sitze b. Weiterbestehen der Wählbarkeit von Gremienmitgliedern beim Übergang von BA zu MA
- 8. Studentenwerke
a. Erhöhung der Anzahl der selbstverwalteten Wohnheime
b. Erhöhung der Versorgungsquote mit Wohnraum (siehe 6b)
c. Erhöhung des Globalhaushaltes
- 9.
Akteneinsichtsrecht für einzelne GremienmitgliederAlle Mitglieder der Hochschule erhalten gebührenfreie Einsicht in alle Unterlagen und Akten der Universität und deren Einrichtungen, sofern dies nicht gegen geltendes Recht verstößt
[Bearbeiten] Beschlüsse des KIT Plenums die im Forderungs Katalog aus Freiburg fehlen
siehe ForderungenFreiburg
[Bearbeiten] Abstimmung des Plenums Stuttgart
- 1. Abkehr von einer Politik, die versucht die Bildung durch immer stärker autoritär organisierte Qualitätssicherungsmaßnahmen (Exzellenzinitiative, Großfakultäten, Erweiterte Rektoratskompetenzen, modularisierte Studiengänge, Akkreditierung) anstelle von demokratischer Eigenverantwortung zu sichern.
- 2. Reform des Bolognaprozesses Überarbeitung Bachelor / Master, wobei die Studierenden mit einbezogen werden müssen (ja)
- Abschaffung des Bachelors als Regelabschluss (ja)
- Verlängerung der Regelstudienzeit auf insgesamt 6 Jahre: 4 Jahre Bachelor und 2 Jahre Master (ja)
- Vereinheitlichung der Leistungsanerkennung des Bachelor zur Verbesserung der Mobilität in Deutschland (ja)
- Überarbeitung des ECTS-Systems (ja)
- Keine Zulassungsbeschränkungen für Masterstudiengänge, allen BachelorabsolventInnen soll ein Masterplatz zur Verfügung stehen (ja)
- Rücknahme der Modularisierung und Erhalt des Staatsexamens in nicht modularisierter Form (ja)
- 3. Möglichkeit, das Studium frei zu gestalten
- Ersatzlose Streichung aller Bestimmungen, die Berufstätige auf ein ihrer Ausbildung „fachlich entsprechendes“ Studium festlegen (ja)
- Zusicherung, alle Veranstaltungen, die laut Prüfungsordnung vorgeschrieben sind, wahrnehmen zu können j(a)
- Keine vorgegebene Studiendauer (ja)
- 4. Freier Zugang zu allen Bildungseinrichtungen
- Abschaffung sämtlicher Bildungsgebühren (ja)
- Abschaffung der Zulassungsbeschränkungen (enthalten)
- Ausfinanzierung aller Bildungseinrichtungen durch das Land
- Aufhebung des Solidaritätspaktes und Einführung einer bedarfsgerechten Finanzierung (ja)
- 5. Aufhebung der Rückzahlungspflicht des Bafögs (ja)
- 6. Demokratisierung des Bildungssystems
- Transparenz (enthalten neue → formulierung ?)
- Angemessene Repräsentation und Autonomie der Studierendenschaft (ja)
- Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft mit allgemeinpolitischem Mandat, Satzungsautonomie und Finanzautonomie, die an die Studierendenversammlung gebunden ist (ja)
- Stärkung des Senats als letztes beschlussfassendes Gremium, Verteilung der Senatssitze in Viertelparität (ja)
- Viertelparität in allen beschließenden Hochschulgremien und Kommissionen (ja)
- In den § 20 zum Aufsichtsrat der Universitäten ist aufzunehmen, dass die externen Mitglieder des Aufsichtsrats das gesamte gesellschaftliche Spektrum abbilden müssen ODER Abschaffung der Hochschulräte UND Stärkung des Senats als letztes beschlussfassendes Gremium, Verteilung der Senatssitze in Viertelparität (siehe oben) (ja)
- 7. Keine Kommerzialisierung in Aufbau, Organisation und Lehrinhalten der Hochschule (ja)
- 8. Verbesserung der Lehr- und Lernbedingungen (ja)
- 9. Aufstockung des Lehrpersonals (ja)
- 10. Einheit von Forschung und Lehre statt Exzellenzinitiative (ja)
- 11. Beendigung prekärer Beschäftigungssituationen in der Lehre (ja)
- 12. Studentische Freiräume (ja)
- Forderungen speziell das Lehramt betreffend (Komplett aus Tübingen übernommen:)
- Im Gesetzestext § 15 Abs. 3 GymPO I soll an Stelle der Wörter „es überwiegend allein versorgen“ eine sprachliche Regelung getroffen werden, die es beiden Eltern, egal ob leibliche oder Adoptiveltern sowie vom Jugendamt anerkannte Erziehungsberechtigte, ermöglicht, Prüfungsleistungen nach Ablauf der in dieser Prüfungsordnung hierfür vorgesehenen Fristen abzulegen. (ja)
- Bei der Bewertung des Praxissemester muss die Meinung Mehrerer einfließen, Mentor, Fachlehrer, Betreuungslehrer, eigene Einschätzung. Bei Nichtbestehen sollte man die Möglichkeit haben, in einer vierwöchigen Verlängerung, bei einem bisher unbeteiligten Betreuungslehrer, die geforderten Kompetenzen nachzuweisen. (ja)
- Der AssistentTeacher wird weiterhin als bestandenes Praxissemester anerkannt, evtl. soll das Nachholen der begleitenden pädagogischen und didaktischen Studien obligatorisch gemacht werden. (ja)
- Die zu erwerbenden fachspezifischen Leistungspunkte sollen dahingehend gekürzt werden, dass sie nicht den bisher bestehenden (bisherige PO von 2001) fachspezifischen Anteil des Studiums übersteigen. (enthalten)
- Die Bundeswehr und ihre Verbände dürfen sich auf UniGelände insbesondere auf Karrieremessen nicht als Arbeitgeber präsentieren und auch sonst keine Werbung für sich machen. (abgelehnt)
[Bearbeiten] Forderungen aus Freiburg
Freiburger Forderungen (Forderungen ans Land, siehe Kapitel II)
Diese ersten Forderungen unterliegen der Prozesshaftigkeit und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
- Gerechte Anerkennung von Studienleistungen
- Eines der proklamierten Ziele des Bologna-Prozesses war die Schaffung eines einheitlichen europäischen Hochschulraums, in dem sich jedeR Studierende möglichst frei bewegen und studieren kann. Dieses Ziel ist gründlich verfehlt worden. Der Wechsel an eine andere Hochschule ist mit der Bachelor / Master- (und andere modularisierte Studiengänge) Umstellung massiv erschwert worden. Studienleistungen werden nicht hinreichend anerkannt. Wir fordern, dass Rahmenbedingungen geschaffen werden, in welchen eine Anerkennung von Studienleistungen von deutschen wie ausländischen Hochschulen ohne Hindernisse gewährleistet ist. Die Entscheidung für einen Hochschulwechsel bzw. ein Auslandssemester darf nicht zwangsläufig zu einer Studienzeitverlängerung führen.
- Freiheitliche Gestaltung der Studiengänge
- Mit der Einführung der Bachelor-, Masterstudiengänge und anderer modularisierter Studiengänge wurden in vielen Fächern die Wahlmöglichkeiten von Veranstaltungen und Schwerpunkten des Studiums stark eingeschränkt. Den Studierenden wird damit die Möglichkeit genommen, sich mit Themen auseinanderzusetzen, die sie selbst im Zuge ihrer eigenen Studienplanung als wichtig erachten. Darum fordern wir: Studentinnen und Studenten muss von Studienbeginn an – unabhängig von Fach und angestrebtem Abschluss – die Möglichkeit gegeben werden, den größten Anteil ihrer Veranstaltungen frei wählen zu können und als Leistung nachgewiesen zu bekommen.
- Vollständige Finanzierung der Hochschulen
- Die Lücken in der Finanzierung der Hochschulen haben zu Defiziten in Forschung und Lehre geführt. Diese müssen behoben werden. Deshalb fordern wir mehr öffentliche Gelder für bessere Betreuung, bessere Raum- und Sachmittelausstattung und Unabhängigkeit für Forschung und Lehre.
- Abschaffung von Bildungsgebühren
- Bildungsgebühren sind unsozial. Deshalb fordern wir die sofortige Abschaffung aller Bildungsgebühren an öffentlichen Bildungsinstitutionen, insbesondere der Studiengebühren, sowie eine gesetzlich verankerte Gebührenfreiheit von Bildung. Entstehende Mittelausfälle sind durch öffentliche Gelder auszugleichen. Desweiteren fordern wir die Sicherung einer ausreichenden Bildungsfinanzierung für alle ohne Einschränkung.
- Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft
- 1974 wurden die offiziellen Studierendenvertretungen in Bayern und 1977 in Baden-Württemberg mundtot gemacht, indem ihnen Äußerungen außerhalb der musischen, sportlichen und kulturellen Belange der Studierenden verboten und ihnen die Möglichkeiten zur Selbstorganisation genommen wurden. Zudem wurden ihnen ihre Finanzmittel entzogen. Daher fordern wir die Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaften mit Satzungshoheit, Finanzhoheit und politischem Mandat, um den Studierenden die ihnen zustehenden Freiräume für die Wahrnehmung und Vertretung ihrer Interessen zu geben.
- Minderung des Leistungsdrucks
- Die Einführung modularisierter Studiengänge im Rahmen der Bologna-Reform hat die Belastung für Studierende erheblich verstärkt. Dies ist dem zunehmenden Leistungsdruck z.B. durch eine höhere Prüfungsfrequenz geschuldet. Daraus können psychische wie physische Probleme resultieren. Eine tief gehende und kritische Auseinandersetzung mit Studieninhalten wird erschwert, zeitliche Freiräume für Engagement außerhalb des Studiums werden enorm verkleinert und die freie und kreative Entfaltung der eigenen Persönlichkeit wird unmöglich. Daher fordern wir, die Studienpläne zu entzerren und den Prüfungsdruck zu vermindern.
- Demokratische Hochschule
- Unter einer demokratischen und selbstbestimmten Hochschule verstehen wir eine Institution mit einer einzig aus sich und ihren Mitgliedern heraus organisierten Struktur zur Entscheidungsfindung. Daraus ergibt sich die Abschaffung des Hochschulrats und in der Folge die Wiedereinführung des akademischen Senats als höchstes beschlussfassendes Gremium. Die Verteilung der demokratischen Mitbestimmungsrechte sollte sich grundsätzlich an der Anzahl der Mitglieder der verschiedenen Statusgruppen der Hochschule orientieren und sie mit vollem Stimmrecht ausstatten. Daher fordern wir vom Land, den studentischen Stimmenanteil in allen Gremien entsprechend des Bundesverfassungsgerichtsbeschlusses von 1973 auf das maximal Mögliche zu erhöhen. Das Prinzip der demokratischen Hochschule verlangt ebenso, dass eingesetzte Arbeitsgruppen etc., z.B. zur konzeptionellen Er- und Überarbeitung von Studiengängen, zu entsprechend angemessenen Teilen mit Studierenden besetzt werden. Wir fordern dies an sämtlichen Hochschulen in staatlicher und kirchlicher Trägerschaft umzusetzen.
Diese Forderungen wurden basisdemokratisch im vollbesetzten AudiMax von allen teilnehmenden Studierenden formuliert und beschlossen.
[Bearbeiten] II. Forderungen an die Regierung des Landes Baden-Württemberg
- II.1.) Forderungen bezüglich der Hochschulfinanzierung
Die Lücken in der Finanzierung der Hochschulen haben zu Defiziten in Forschung und Lehre geführt. Diese müssen behoben werden. Deshalb fordern wir – insbesondere vom Land Baden-Würt-temberg – mehr öffentliche Gelder für bessere Betreuung, bessere Raum- und Sachmittelausstattung und Unabhängigkeit für Forschung und Lehre.
- II.2.) Forderung nach der Abschaffung von Hochschulzulassungsverfahren und dem Ausbau der Studienplätze
Das Grundgesetz garantiert das Recht auf freie Berufswahl. Es ist Aufgabe der Länder ausreichend Studienplätze zur Verfügung zu stellen. Überschreitet die Anzahl der StudienbewerberInnen die Anzahl der Studienplätze, so dürfen Zulassungsverfahren einzig dem Zwecke dienen, kurzfristig eine möglichst gerechte, d.h. am zu erwartenden Studienerfolg orientierte Verteilung sicherzustellen. Langfristig sind alle Zulassungsverfahren abzuschaffen
- 1.1. Die Landesregierung wird aufgefordert diesen Grundsatz gesetzlich zu fixieren. Zusätzlich ist insbesondere
- a)die Kostenfreiheit von Zulassungsverfahren für die BewerberInnen,
- b)ihre wissenschaftliche Begleitung und Kontrolle,
- c)die Übernahme der den Hochschulen entstehenden finanziellen Belastungen gesetzlich zu fixieren.
- 2.2. §6, Abs. 2 Satz 4 des Hochschulzulassungsgesetzes: „[…] Ab dem Wintersemester 2011/2012 muss das Ergebnis einesStudierfähigkeitstest oder Auswahlgesprächs berücksichtigt werden […]“ ist ersatzlos zustreichen.
- 3.3. Es sind Regelungen zu treffen, die die finanziellen und zeitlichen Belastungen der BewerberInnen auf ein Minimum reduziert.
- II.3.) Forderung nach Verlängerung der Regelstudienzeit in den Bachelor-/ Master-Studiengängen
Wir fordern das Land Baden-Württemberg dazu auf, die Regelstudienzeit der Bachelor-/ Master-Studiengänge fächerspezifisch zu erhöhen, allgemein jedoch auf mindestens 12 Semester, um die reale Möglichkeit zu schaffen, achtsemestrige Bachelorstudiengänge zum Regelfall zu machen. Die Beibehaltung der auf vier Semester konzipierten Masterstudiengänge ist dabei absolut notwendig. Dadurch wird die Gleichwertigkeit des Bachelorabschlusses mit dem Diplom einer Universität gewährleistet, wie es in den angelsächsischen Ursprungsländern des Bachelor-/ Master-Systems ohnehin der Fall ist. Außerdem sehen wir dadurch die Möglichkeit gegeben, das proklamierte Ziel des Bolognaprozesses zu verwirklichen, mit dem Abschluss eines Bachelorstudienganges tatsächlich sofort in einen Beruf einsteigen zu können. Darüber hinaus ist ein achtsemestriges Bachelor-Studium Voraussetzung, um zum Beispiel in den USA und in Kanada einen Master absolvieren zu können. Es ist selbstverständlich, dass dieser Änderungsprozess nur auf europaweiter Ebene gelingen kann, da durch eine lediglich lokal begrenzte Verlängerung und Verbesserung der Bachelorstudiengänge die Mobilität der Studierenden erheblich beeinträchtigt wird.
- II.4.) Forderung nach Masterplätzen für alle BachelorabsolventInnen
Bachelorabschlüsse sind den alten Magister- und Diplomstudiengängen u.a. aufgrund der kürzeren Dauer und des begrenzteren Umfangs nicht gleichwertig. In anderen Ländern, z.B. der Schweiz, hat jedeR BachelorabsolventIn Anspruch auf ein konsekutives Masterstudium. Eine Beschränkung der Masterplätze ist Ausdruck des Bestrebens der Landesregierung im Bildungssektor Geld zu sparen. Dies führt in vielen Fächern zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck unter den Studierenden um unzureichend vorhandene Masterplätze. Der Master ist für den Zugang zu vielen gesetzlich geregelten Berufen (z.B. im Fach Psychologie) eine Voraussetzung. Dies erhöht neben der starken Verschulung und hohen Prüfungslast den Leistungsdruck noch zusätzlich. Wir fordern daher, diesen erheblichen Missstand der Reform zu korrigieren und allen Bachelorstudierenden die Möglichkeit eines Masters in ihrem Fach zu garantieren.
- II.5.) Forderungen bezüglich eines besseren Lehramtsstudienganges
Wir fordern grundsätzlich eine breite gesellschaftliche Debatte über die Ziele des Lehramtsstudiums, um die Umstellung sowie Modularisierung daran zu orientieren. Wir fordern die bundesweit garantierte Durchlässigkeit des Lehramtsstudiums. Bis zu dessen Realisierung muss die bundesweite Anerkennung der Abschlüsse und Studienleistungen gewährleistet sein, um die Mobilität der angehenden LehrerInnen zu fördern und zu erleichtern. Wir fordern die schnellstmögliche Erarbeitung eines Konzepts zur Qualitätssicherung der Lehramtsstudiengänge.
- II.6.) Forderung nach Schaffung bezahlbarer Wohnräume für Studierende
Freiburg hat im bundesweiten Vergleich sehr hohe Mietpreise. Zudem besteht ein akuter Mangel an kostengünstigem Wohnraum. Die große Mehrheit der Studierenden, darunter auch sehr viele ausländische, die einen Wohnheimplatz beantragen, wird abgewiesen. Die Notunterkünfte, die normalerweise nur kurz zu Semesterbeginn benötigt werden, waren dieses Jahr so überlaufen, dass manche Studierende nicht einmal dort einen Platz erhielten. Selbst jetzt, fast zwei Monate nach Vorlesungsbeginn, befinden sich immer noch zahlreiche Studierende auf Wohnungssuche. Dieses Problem wird sich 2012 auf Grund der doppelten Anzahl der AbiturientInnen deutlich verstärken. Im Rahmen der Programme „Hochschulpakt 2020“ und „Hochschule 2012“ wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche neue Studiengänge sowie zusätzliche Studienplätze in bestehenden Studiengängen eingerichtet. Leider hat es das Land versäumt, entsprechend der gestiegenen Studierendenzahlen die soziale Infrastruktur an den Hochschulen auszubauen. Stattdessen wurden sogar bestehende Förderprogramme gekürzt. Es darf nicht sein, dass die Miete für neue, staatlich subventionierte Wohnheimzimmer bei etwa 300 Euro anfangen. Wir fordern das Land daher auf hier umzusteuern. Insbesondere halten wir einen massiven Ausbau der Unterstützung der Studentenwerke bei der Schaffung kostengünstigen Wohnraums für dringend erforderlich.
- II.7.) Forderung nach Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Universitätsbeschäftigten
Wir fordern eine Verbesserung der Stellensituation, um den gewachsenen Anforderungen durch Zunahme der Studierendenzahlen, Umstellung auf Bachelor-/ Masterstudiengänge und Zunahme der Drittmitteleinwerbungen einigermaßen gerecht zu werden. Durch den Solidarpakt gibt es nicht nur keine neuen Stellen, sondern die Stellen wurden in den Jahren 1997 – 2006 um 10 % gekürzt. Des Weiteren fordern wir eine Verbesserung der Bezahlung für die Beschäftigten im Hochschulbereich gemäß des Tarifvertrags aus dem Jahr 2006 unter Berücksichtigung der besonderen Rahmenbedingungen in hochinnovativen Bereichen der Universität. Mit Nachdruck fordern wir eine Verbesserung der Mitbestimmungsrechte des Personalrats, insbesondere im Bereich der WissenschaftlerInnen, da in diesem Bereich in Baden-Württemberg die Mitbestimmungsrechte, z.B. bei Einstellung und Kündigung, nicht gegeben sind. Ebenso fordern wir einen Tarifvertrag für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte mit besserer Bezahlung und besseren Arbeitsbedingungen, z.B. Vertragslaufzeiten von mindestens einem Jahr.
- II.8.) Abschaffung von Studiengebühren
Studiengebühren sind aus gesellschafts-, sozial- und bildungspolitischen Gründen abzulehnen. Sie lösen kein einziges Problem, sondern verschärfen die Krise des Bildungssystems.
- 1. Studiengebühren befördern die Privatisierung sozialer Risiken. Bildung wird nicht mehr als ein
öffentliches Gut gesehen, dessen Nutzung als allgemeines Recht gilt, sondern als zu erwerbende und zu bezahlende Dienstleistung, mit der jedeR Einzelne in sein/ihr „Humankapital” investiert. In diesem Sinne sind Studiengebühren integraler Bestandteil des neoliberalen Politikmodells, dessen Ziel es ist, außer Bildung auch z.B. Beschäftigung, Gesundheit, Altersvorsorge und andere gesellschaftliche Aufgaben auf den/die Einzelne/n abzuwälzen. Deswegen betrifft die Studiengebühren- debatte nicht nur Studierende. Sie hat vielmehr eine gesellschaftliche Stellvertreterfunktion, um die Akzeptanz einer generellen privaten Kostenbeteiligung für alle weiterführenden Bildungswege (nach der allgemeinen Schulpflicht) zu erproben und perspektivisch durchzusetzen.
- 2. Die sozialen Wirkungen und Steuerungseffekte von Studiengebühren sind gesellschaftlich schädlich. Studiengebühren fördern ein antisoziales und entsolidarisierendes persönliches Bildungsverhalten und verstärken die gesellschaftliche Verantwortungslosigkeit des Wissenschaftssystems. So genannte “bildungsferne” Schichten werden noch stärker von weiterführender Bildung abgeschreckt.
- 3. “Sozialverträgliche” Studiengebühren kann es nicht geben! Das ist ein Widerspruch in sich. Jede Verkoppelung von Bildungschancen mit der – strukturell ungleichen – privaten Einkommens- und Vermögensverteilung in der Gesellschaft reproduziert die entsprechende Ungleichheit in der Bildung. Dieser Ausgangslage kann auch kein noch so ausgefeiltes Darlehenssystem entgegenwirken, wie die Entwicklung des BAföG anschaulich zeigt. Studiengebühren verschärfen daher die soziale
Selektionswirkung des Bildungssystems und verschleiern zugleich die politische Verantwortung dafür.
- 4. Die Behauptung, Studiengebühren würden die Entscheidungsposition von Studierenden innerhalb der Institution Hochschule stärken, ist falsch. Das Gegenteil ist der Fall. Studiengebühren ersetzen Rechts-, Beteiligungs- und Mitwirkungsansprüche durch ein privates Marktverhältnis zwischen Verkäufern und Kunden. Die neue “Freiheit” der Studierenden wäre daher lediglich negativer Natur. Sie würde sich auf die Möglichkeit beschränken, zwischen Angeboten wählen zu können, auf deren Zustandekommen sie nicht den geringsten Einfluss haben. Wenn etwa Studierende nur noch als KundInnen, nicht mehr als Mitglieder der Universität betrachtet werden, haben sie konsequenterweise auch keinen Anspruch mehr auf selbstverwaltete Strukturen oder Sitz und Stimmrecht in den Hochschulgremien. Deswegen fordern wir:
die grundsätzliche individuelle Kostenfreiheit für alle weiterführenden Bildungswege. Dies bezieht sich nicht nur auf die Ablehnung der direkten Erhebung von Studiengebühren, sondern auch auf alle Modelle von Bildungsgutscheinen und privatem Bildungssparen; das eindeutige gesetzliche Verbot von Studiengebühren im HRG und in den Länderhochschulgesetzen. Dieses Verbot muss sich auch auf Verwaltungs-, Zweitstudiums-, Aufbau-/Ergänzungs-/Erweiterungsstudiums-, Langzeitstudiums- und Promotionsstudiumsgebühren erstrecken; den Ausstieg der Bundesländer aus Modellversuchen, komplementär zu den staatlichen Hochschulen kleine private oder halbprivate Elitehochschulen zu betreiben, die mit umfangreichen öffentlichem Mitteln subventioniert werden und die Infrastruktur staatlicher Hochschulen mitnutzen, aber dennoch erhebliche Studiengebühren verlangen. die grundsätzliche Gleichstellung und gegenseitige Durchlässigkeit allgemeiner, sog. beruflicher und akademischer Bildungswege. Dies erfordert etwa die Abschaffung von privaten Gebühren für Ganztagsberufsschulen und MeisterInnenausbildung. die Umsetzung und Einhaltung des 1973 ratifizierten internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, in dem sich die Bundesregierung zur allmählichen Einführung der Unentgeltlichkeit von Hochschulbildung verpflichtet hat (vgl. auch den Passus im Artikel 26 der Menschenrechtsdeklaration der UNO, Dezember 1948).
[Bearbeiten] Forderungen Heidelberg
FORDERUNGEN AUS DEM PLENUM DES BESETZTEN REKTORATS HEIDELBERG; WEITERHIN GÜLTIG
[Bearbeiten] Direkt an Rektor Eitel:
- Der Rektor ist momentan die einzige gesetzliche Studierendenvertretung. Als solche hat er die Pflicht, studentische Belange in den Senat einzubringen; bei Abstimmungen sind bloße Enthaltungen, wie öffentlich angekündigt wurde, von den Studierenden nicht gewünscht. Wir fordern ausdrückliche Zustimmung.
- Laut LHG sind im Senat zusätzlich zu den Mitgliedern qua Amt 20 Stimmberechtigte Mitglieder, die durch Wahlen bestimmt werden, zugelassen. Die Studierenden fordern eine Aufteilung dieser SenatorInnen wie folgt:
- 11 Studierende und je 3 VertreterInnen aus Mittelbau, ProfessorInnenschaft und Administration
- Die Studierenden bilden die größte Statusgruppe innerhalb der Universität und wollen entsprechend gehört werden. Des Weiteren bringen die Studierenden Expertise (Strukturerfahrungen, hochschulpolitischer Überblick, direkter Zugang zu studentischen Interessen) in den Gremienprozess ein.
- Die uneingeschränkte Offenlegung des Haushaltes für alle Mitglieder der Universität, z.B. auf der Homepage der Universität. Dies hilft Entscheidungsprozesse nachzuvollziehen und verhindert gleichzeitig mögliches Misstrauen unter den Mitgliedern der Hochschule.
- Protokolle aller Gremien sollen in detaillierter Form allen Mitgliedern der Hochschule zugänglich sein, sodass Entscheidungsprozesse innerhalb des Gremiums Außenstehenden transparent gemacht werden können.
- Des Weiteren sollten Gremien nach Möglichkeit des im LHG abgesteckten Rahmens öffentlich tagen.
- Die Einsetzung eines/r studentischen „Prorektors/Prorektorin für studentische Belange“:
- Bei öffentlichen Anlässen sollten auch Studierende die Möglichkeit haben, sich als offizielle VertreterInnen der Universität zu präsentieren.
- Der/Die studentische VertreterIn im Rektorat vereinfacht die Kommunikation zwischen dem Rektor und den Studierenden und ermöglicht ihnen, ihre Interessen auszutauschen.
- Einarbeitung eines Passus in die Verwaltungs- und Benutzungsordnung, der für alle Institute Folgendes festlegt:
- Einrichtung eines Institutsrats, der zu allen institutsrelevanten Informationen Zugang hat. Dieser soll viertelparitätisch besetzt sein. RepräsentantInnen aus allen Statusgruppen werden gewählt. Dabei wird jede Statusgruppe von mindestens einer Person vertreten; je nach Größe des Instituts auch mehr.
- Dieser Rat muss bei allen Fragen, die Prüfungsordnungen betreffen, gehört werden. Er setzt Kommissionen ein, die z.B. neue Prüfungsordnungen erarbeiten.
- Er entsendet außerdem je einen Studierenden, ein Mitglied des Mittelbaus und ein Mitglied der Verwaltung in die Direktoriumssitzungen, die Sitz- und Rederecht haben.
- Die Belange der Institute betreffen alle Statusgruppen gleichermaßen; sie sollen die Möglichkeit haben, sich am Meinungsbildungsprozess zu beteiligen.
- Die Einrichtung einer monatlich stattfindenden Sprechstunde über zwei Zeitstunden mit dem Rektorat (nach § 6, Abs. 1 LHG) würde den Informationsaustausch zwischen Rektorat und Studierenden deutlich erleichtern und einen persönlicheren Kontakt zwischen Studierenden und Rektorat herstellen. Für diese Sprechstunde sollte ein entsprechender Raum vorgesehen werden.
- Aufsichtsrat (§20 LHG):
- Dem Ausschuss zur Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrates nach §20, Abs. 4 LHG soll ein studentischeR SenatorIn angehören.
- Dem Aufsichtsrat selbst soll mindestens ein studentischeR VertreterIn angehören. Sämtliche Protokolle und Beschlüsse des Aufsichtsrates sind öffentlich zu machen, damit Transparenz und Mitbestimmung gewährleistet sind.
- Fakultätsräte: Die Sitzverteilung in den großen Fakultätsräten ist so zu verändern, dass Studierende 30% der Sitze zugesprochen bekommen, 15% dem Mittelbau und 5% der Verwaltung und Technik (§ 25, Abs. 3 LHG) zufallen. Die professorale Mehrheit in den Gremien bleibt trotzdem gewährleistet, während die Studierenden angemessener vertreten sind.
- Die Studierenden fordern den Austritt aus dem Modell der „deregulierten Hochschule“
- Management- und Wirtschaftsstrukturen, die demokratischen Grundsätzen widersprechen, sollen nicht maßgeblich die Struktur einer Hochschule bestimmen. Ökonomisierung und Kosten-/Nutzenkalkulationen sind nicht die Werte, die wissenschaftliches Arbeiten bestimmen sollten.
- Für Studierende werden Freiräume geschaffen, die diesen immer zur Verfügung stehen, um ihren Interessen nachzukommen.
- Wir fordern zwei zentrale, selbstverwaltete, barrierefreie Gebäude (im Neuenheimer Feld und in der Altstadt) in angemessener Größe, die den Studierenden zur freien Verfügung stehen.
- Dadurch soll Raum für Versammlung, Aufenthalt, soziokulturelle Veranstaltungen, sowie sonstige studentische Initiativen geschaffen werden.
- Alle Gebäude der Universität werden so umgebaut, dass sie rollstuhlgerecht sind, sodass RollstuhlfahrerInnen ihren Ansprüchen gerecht an Vorlesungen teilnehmen können.
- Der Rektor soll die Studierenden bei der Schaffung einer juristischen Person unterstützen, die unabhängig und selbstverwaltet die studentischen Interessen vertritt.
- Diese hat die Möglichkeit, über den Weg der zentralen Verwaltungsgebühren eigene Beiträge zu erheben, um unabhängige Finanz- und Satzungshoheit zu gewährleisten.
All dies sind Forderungen, die im Rahmen des LHG unmittelbar umsetzbar sind.
[Bearbeiten] Auf Landesebene fordern wir zusätzlich:
- Studiengebühren sollen abgeschafft und durch Landesmittel ersetzt werden, da wir die Abschaffung aller Bildungsgebühren fordern und das Rektorat dazu nicht befugt ist, fordern wir Rektor Eitel dazu auf, sich auf Landesebene für die Abschaffung dieser Gebühren einzusetzen.
- Wiedereinführung von verfassten Studierendenschaften, wie sie in vierzehn von sechszehn Bundesländern bereits bestehen.
- Einschränkung der Kompetenzen des Aufsichtsrates, sodass ein demokratisch organisierter Senat das höchste Entscheidungsgremium der Universität bildet.
[Bearbeiten] Ausarbeitung einer Zusammenfassung/PM von Stuttgart
Aus den verschiedenen Forderungen der Hochschulen haben wir heute versucht, die größte gemeinsame Schnittmenge zusammenzutragen und sie in einen Text zu fassen. Wir würden uns freuen, wenn ihr Euch diesen Forderungen anschließen würdet. Uns ist bewusst, dass es darüber hinaus berechtigte weitere Forderungen gibt, die aber nicht von ALLEN Hochschulen gleichermaßen vertreten werden können. Wir halten diesen Forderungskatalog also mit Nichten für vollständig, sondern denken, dass diese Punkte von der Mehrheit der Studierenden in Baden-Württemberg vertreten werden können.
Wir würden uns freuen wenn wir diesen Katalog am kommenden Montag beschließen können. Vielleicht stellt er auch die Grundlage für eine bundesweite Perspektive dar ;-)
Wir sind gespannt auf eure Rückmeldung, auch gerne per Telefon unter: 0711 68581701.
Die Uni Stuttgart ist besetzt und bleibt es – solidarische Grüße
Präambel
Im Zuge des Bildungsstreiks wurden in Baden-Württemberg x Hochschulen besetzt. Grund sind eklatante Missstände im Bildungssystem. Diese sind unserer Meinung nach eine Folge der ausschließlich auf den Arbeitsmarkt ausgerichteten Bildung. Die Hochschulen verstehen sich derzeit fälschlicherweise als Dienstleister. Der folgende Forderungskatalog ist im Geiste des für uns zentralen Gedankens geschrieben, dass Bildung keine Ware ist. Deswegen stellen wir folgende Forderungen an das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst:
- 1. Abschaffung jeglicher Bildungsgebühren.
- 2. Die Reform des Bologna-Prozesses und dessen Umsetzung in aktiver Zusammenarbeit mit den Studierenden um das Studium inhaltlich und formal individuell gestalten zu können.
Dies beinhaltet
- die Aufstockung des Lehrpersonals,
- die Abschaffung der Anwesenheitspflicht,
- die Entzerrung der Prüfungslast,
- die Verlängerung der Regelstudienzeit,
- die Erleichterung der formalen Studienbedingungen insbesondere für Eltern auch während der Schwangerschaft, sowie für Studierende, die mehr als x Stunden in der Woche arbeiten müssen, um ihr Studium zu finanzieren und für Studierende, die aus gesundheitlichen Gründen psychischer oder physischer Art nicht in vollem Umfang an den Veranstaltungen teilnehmen können.
- die Garantie, dass alle laut Prüfungsordnung vorgeschriebenen Veranstaltungen besucht werden können. Die Studierenden müssen diesbezüglich über ihre Rechte und die möglichen Rechtswege aufgeklärt werden.
- 3. Vollständige Finanzierung der Hochschulen durch das Land.
Änderungsvorschlag Ersetze "Vollständig" durch "Solide", um die Möglichkeit von Drittmitteln nicht auszuschließen.
- 4. Einführung einer verfassten Studierendenschaft mit allgemeinpolitischem Mandat, Satzungs- und Finanzautonomie, die an die Studierendenversammlung gebunden ist.
- 5. Gewährleistung der nationalen und internationalen Mobilität durch Vereinheitlichung der Leistungsanerkennung unter Berücksichtigung der individuellen Gestaltung des Studiums.
- 6. Eine demokratische Hochschule mit viertelparitätischer Besetzung aller Gremien und dem Senat als höchstes beschlussfassendes Gremium.
- 7. Der Master muss als universitärer Abschluss für alle Studierenden mit Bachelorabschluss uneingeschränkt zugänglich sein.
Änderungsvorschlag Ersetze "Der Master muss" durch "Da der Master als Regelabschluss anzusehen ist, muss er"
Die Studierenden der Vollversammlungen der Universitäten Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen (in alphabetischer Reihenfolge).
__________________________________________________________________________________________________________________________________
HAllo hier sind die Anträge aus Stuttgart:
Änderungsanträge:
Punkt I.0 Aufnahme des Punktes in die landesweiten Forderungen auch gerne in die Präambel.
Zu Punkt II.1 Forderung bezüglich der Hochschulfinanzierung
- Die Lücken in der Finanzierung haben zu Defizite in der Forschung und Lehre geführt zu schwammig Defizit auf Solidaritätspakt schieben und Inflationsausgleich fordern (und Prozentsatz des BIP) angenommen. - Mehr Geld präzisieren ist im vorigen punkt dann enthalten - Betreuungsrate Verhältnis Lehrende zu Lernende gerne auch 1:1
II.2. Abschaffung der Hochschulzulassungsverfahren, Ausbau von Studienplätze
Punkt zu ändern in: Auswahl und Zulassungsverfahren für Studiengänge dürfen nicht die Regel darstellen, sondern lediglich für Studiengänge Anwendung finden, für die spezielle außerschulisch erworbene Fähigkeiten erforderlich sind. Es ist sicherzustellen, dass BewerberInnen nicht auf Grund der durch die Bewerbungsverfahren entstehenden finanziellen Anforderungen, an der Teilnahme gehindert werden. (Alternativen beim Vositzenden LAK)
II.3. Forderung nach Verlängerung der Regelstudienzeit in Bachelor-Masterstudiengänge
Bitten um Zusatz: Ziel der Forderung ist es ein inhaltlich und formal individuell gestaltbaren Studium zu ermöglichen. Daher fordern wir vom Land Baden-Württemberg (weiter wie im Text)
II.4 Bitte: Streichen der ersten 5 ½ Zeilen. Volle Zustimmung ab „Der Master ist für den Zugang zu vielen gesetzlich geregelten Berufen….“
II.5 Vorschlag: gerne gerne! I.6 dazunehmen- dazu Überlegung: I.6, letzter Unterpunkt: wissen Profs der Theorie der Didaktik mehr über die Praxis, als praktizierende Didakten?
II.6 Super. Text nicht-Städtespezifisch formulieren, dann passts.
II.7 „bessere Bezahlung“, „bessere Arbeitsbedingungen“ genauer formulieren.
II.8 Bitte: alles unter 4. streichen, außer drittletztem („der Ausstieg der Bundesländer aus Modellversuchen…“) und letztem („die Umsetzung und Einmhaltung des 1973…“) Unterpunkt.
Wir würden gerne noch anregen, ob wir in die Forderungen noch das Streikrecht für Lehrende aufnehmen können - so als Idee, es ist eigentlich schnell abgehandelt.
[Bearbeiten] Beschluss Tübinger Plenum So 29.11.
Ãnderungsforderungen: Praeambel:
-Bildungspolitik statt Bildung
-Geiste und Gedanke ist doppelt gemoppelt
1.Anmerkung adP soll nicht klingen, dass Bund und Länder auch nichts mehr zahlen müssen.
2.adP:"der Hochschulen" statt "des Bologna-Prozesses"
3.adP: -Land durch "Bund und Laender" ersetzen, aber nicht gegen andere Unis falls diese dagegen stimmen.
-Vollständig hat eine Mehrheit bei einigen Gegenstimmen
7.Abstimmung: Mehrheit für die Änderung aus Karlsruhe "Regelabschluss" in die Forderung einzubauen.
adP: Aus unseren Forderungen an die Landesregierung fehlen einige Punkte. unter anderem:
-Zivilklausel
-prekaere Beschaeftigungen und allgemeine Verbesserung der Beschäftigungsverhältnissen
-Vermoegenssteuer (Gesetzesinitiative der Laender an den Bund). Abstimmung mit Mehrheit fuer diesen Punkt)
[Bearbeiten] Beschlüsse Tübinger Plenum 1.12.
Freiburger Forderungskatalog soll nicht zum landesweiten Katalog werden. -> Ausformulierte Begründungen unnötig und zu zeitintensiv. Falls Freiburg auf seine Forderungen besteht sollen sie als Sonderpapier an den Stichwortkatalog angehängt werden.
Falls Freiburg weder den Vorschlägen noch dem Stichwortkatalog zustimmt, soll der Stichwortkatalog ohne die Freiburger Unterschrift an die Landesregierung gehen.
