Zusammenfassung der FZS-Position

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[Bearbeiten] Zusammenfassung der Position des FZS zur Verfassten Studierendenschaft

Original unter: Position des fzs zur VS
Anmerkung zur Wortwahl: Der FZS spricht von der "Verfasste[n] StudentInnenschaft". Wir sprechen von der "Verfasste[n] Studierendenschaft". Beides wird mit VS abgekürzt.
1.) Demokratische Beteiligung beginnt im direkten Lebensumfeld der Menschen als BürgerInnen.
2.) Die VS setzt den Rahmen für demokratische Organisation der StudentInnen. In Bayern und BaWü - ohne VS - wird dieses Engagement der StudentInnen in die Halblegalität abgedrängt.
3.) Rechtlicher Status als Teilkörperschaft ist nötig, damit Verträge und gerichtliches sowie außergerichtliches Auftreten unabhängig von der Hochschule möglich werden (Anmietung von Räumen, Leasingverträge...).
4.) Satzungsautonomie und Beitragshoheit sind gefordert, da sonst demokratische Grundprinzipien - jeder bestimmt über sich selbst - nicht erfüllt werden. Ohne Beitragshoheit könnte die Studierendenschaft von Dritten beeinflusst werden.
5.) Die Studierendenschaft muss ein allgemeinpolitisches Mandat erhalten. Sonst wären Stellungnahmen zu BaFöG, Studien- und Hochschulfinanzierung etc. nicht möglich. Beispiel Marburg: Dort wurden von der Uni einige Initiativen der VS toleriert, andere durch Raumverbote, Ordnungsgelder, Demo-Verbote blockiert.
6.) Quoren sind abzulehnen. Jedem Studierenden steht die Möglichkeit der Mitarbeit offen, eine Nichtbeteiligung an der Wahl kann daher als Einverständnis mit der Arbeit der Studierendenschaft gewertet werden.
7.) Hohe Wahlbeteiligung, wenn die Hochschule die Arbeit der Studierendenschaft unterstützt mit Plakatflächen, Räumen, Benachrichtigungsmöglichkeiten (Post, eMail). Daher sollte die Hochschule dies tun.
8.) Austrittsmöglichkeiten sind nicht vorzusehen. Die Studierendenschaft müsste sonst die verbliebenen Mitglieder übermäßig belasten oder könnte ihre gesetzlichen Aufgaben nicht mehr wahrnehmen. Serviceleistungen können nicht sinnvoll auf zahlende Mitglieder beschränkt werden, dies ist auch nicht wünschenswert. Demokratische Vertretung aller Studierenden ist bei Austritten auch nicht mehr möglich. Position ggü. Hochschule, Regierung und Öffentlichkeit wäre geschwächt.
9.) Rechtsaufsicht darf nicht als Fachaufsicht missbraucht werden. Hochschulleitung darf Beschlüsse nur gegen Verstöße gegen geltendes Recht prüfen, nicht inhaltlich beurteilen, um einer Zensur vorzubeugen.

In diesem Sinne fordert der fzs eine örtlich verfasste StudentInnenschaft, die als Teilkörperschaft der Hochschule eigenständig rechtsfähig ist, ihre Struktur selbst festlegt, finanziell unabhängig ist und sich selbst verwaltet. Quoren und Austrittmöglichkeiten sind nicht vorzusehen. Nachdrücklich setzt sich der fzs für eine Verankerung des allgemeinpolitischen Mandats ein.

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